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Kükentöten: Remmel erwägt gerichtliche Schritte

Die nordrhein-westfälische Landesregierung versucht weiter, über den Gerichtsweg ein Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken zu erreichen.

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Das Landwirtschaftsministerium hat die Kreise Gütersloh und Paderborn dazu veranlasst, Nichtzulassungsbeschwer- de beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen. Dieses hatte im Mai 2016 Urteile des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, wonach das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die im Rechtsstreit Unterlegenen waren die Kreise Gütersloh und Paderborn, die zuvor auf Erlass des Landesagrar­ressorts das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig untersagt hatten und daraufhin von Brütereien verklagt worden waren.

Wie Ressortchef Johannes Remmel jetzt erklärte, bietet die Entscheidung des Oberverwaltungs­gerichts mehrere Anknüpfungspunkte, die das Einlegen von Nichtzulassungsbeschwerden rechtfertigen. „Folgt das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht, werden wir vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen“, unterstrich Remmel. Sein Ziel sei weiterhin ein Grundsatzurteil „zugunsten des Tierschutzes in Deutschland“. Gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erneuerte Remmel seinen Appell zu handeln.

Die Gerichte hätten darauf hingewiesen, dass im Tierschutzgesetz eine Grundlage dafür fehle, damit die Länder mehr Tierschutz durchsetzen könnten. Zudem liege dem Bundestag eine entsprechende Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die Nordrhein-Westfalen 2015 in den Bundesrat eingebracht habe.