Staatliches Tierwohllabel soll keine Haltungskennzeichnung sein
Das von der Bundesregierung geplante staatliche Tierwohllabel wird sich nicht am Konzept der Eierkennzeichnung orientieren.
- Veröffentlicht am
Das stellte Dr. Maria Flachsbarth in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage von Dr. Kirsten Tackmann, Agrarsprecherin der Linken, klar.
Wesentliche Unterschiede zur Eierkennzeichnung seien ein nationaler Rechtsrahmen, eine freiwillige Teilnahme sowie Anforderungen, denen nicht Haltungssysteme, sondern management-, ressourcen- und tierbezogene Kriterien zugrunde lägen. Das Label werde für Produkte konzipiert, bei deren Erzeugung höhere Standards als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten würden. Noch in diesem Jahr soll ein Konzept erarbeitet werden.
Flachsbarth verweist in ihrer Antwort auch auf die Vorteile eines staatlichen Tierwohllabels. So solle es die Erzeuger unterstützen, Marktchancen zu nutzen und die für Produkte mit mehr Tierwohl nötigen höheren Preise am Markt zu erzielen.