Biohennen: Auch die Eltern müssen öko sein
In mittlerweile vier Bundesländern dürfen Bioeiererzeuger künftig nur noch Junghennen verwenden, die aus Ökoküken aufgezogen wurden und während der gesamten Aufzucht auch ökologisch gehalten wurden.
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Für die Aufzucht gilt insbesondere die Anforderung aus der Verordnung (EG) Nr. 889/ 2008 von maximal 4.800 Tieren je Stalleinheit. Entsprechende Erlasse haben nach Informationen der Redaktion bisher die Landwirtschaftsministerien von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (SH) herausgegeben.
Begründet werden die Erlasse damit, dass nach aktuellem Erkenntnisstand in Deutschland ausreichend Bioküken für die ökologische Legehennenhaltung verfügbar seien. Im Wortlaut heißt es: "Bei aktuell rund 53.000 Bio-Elterntieren für die ökologische Legehennenhaltung in Deutschland können bei entsprechender Nachfrage rund 5 Millionen Öko-Küken (weiblich) schlüpfen. Bei aktuell ca. 3,8 Millionen gehaltenen Bio-Legehennen in Deutschland sind damit ausreichend Bio-Küken verfügbar."
Der Zukauf konventioneller Küken oder biozertifizierter Junghennen, die aus konventionellen Küken aufgezogen wurden (Ausnahmegenehmigung nach Artikel 42, Buchstabe a der VO (EG) Nr. 889/2008), sei damit nicht mehr zulässig, denn die EU-Öko-Verordnung verlange die Verwendung ökologischer Tiere.
Nur wenn im Ausnahmefall die Verfügbarkeit nicht gegeben sei – z. B. für spezifische alte Rassen bei Kleinerzeugern –, könnten aus konventionellen Küken aufgezogene Junghennen verwendet werden.
Die Erlasse müssen zum 1. September 2016 in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bzw. zum 1. Oktober 2016 in NRW und SH umgesetzt werden.