Effizienz steigern statt Tierbestände abbauen
Der Landwirtschaft müsse bei Klimamaßnahmen eine Sonderrolle zugestanden werden, denn eine Ernährung ohne Treibhausgasemissionen sei nicht möglich. Das haben Agrarverbände betont.
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In einem gemeinsamen Positionspapier zum Entwurf des Klimaschutzplanes 2050 des Bundesumweltministeriums lehnen neun Branchenverbände u. a. die von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks vorgeschlagene Halbierung der Tierbestände in Deutschland ab und sprechen sich dagegen für eine Effizienzsteigerung in der Tierhaltung aus. Ebenso wollen sie die Düngeeffizienz verbessern und den heimischen Eiweißfuttermittelanbau voranbringen.
Die geplante Beschränkung der Förderung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern auf kleine Anlagen trifft bei den Verbänden dabei ebenso auf Unverständnis wie die anvisierte Beschränkung auf Selbstversorgung in der landwirtschaftlichen Produktion. Zudem sprechen sich die Branchenverbände gegen einen staatlich verordneten Ausbau des Ökolandbaus und eine Bevormundung der Verbraucher aus.
Die Verbändeerklärung unterzeichneten der Deutsche Bauernverband (DBV), der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer, der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG).
Direktzahlungen für konkrete Schutzanliegen verwenden
In dem mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Entwurf zum Klimaschutzplan 2050 sollen die klimaschutzpolitischen Grundsätze der Bundesregierung festgeschrieben werden. Gefordert wird, die Tierbestände abzubauen, weitere Stickstoffminderungsmaßnahmen in der Tierhaltung zu entwickeln und dem „Trend zur Steigerung des Exports tierischer Nahrungsmittel“ entgegenzuwirken. Die Direktzahlungen an die Landwirtschaft sollen nur für konkrete Umwelt-, Klima- und Naturschutzanliegen ausgezahlt werden.
Erhöht werden soll der Flächenanteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 20 %. Für eine weitere Intensivierung der Tierhaltung und energetische Nutzung von Anbaubiomasse sollen keine neuen Anreize geschaffen werden.