Filterpflichten in Thüringen verschärft
Tierhalter mit großen Beständen müssen sich in Thüringen auf schärfere Anforderungen bei der Abluftreinigung einstellen.
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Vom neuen Erlass, dem das Thüringer Kabinett am Dienstag, dem 21.6.2016, zugestimmt hat, werden Schweinehalter mit mehr als 1500 Mastschweinen, 560 Sauen oder 4500 Ferkeln im Bestand sowie Geflügelbetriebe mit mehr als 15000 Tieren betroffen sein.
Mit dem Erlass sollen die Emissionen dieser Ställe eingedämmt und der Schutz von Bevölkerung und Umwelt gestärkt werden. Nach Angaben des Erfurter Umweltministeriums regelt der sogenannte Filtererlass, der in den nächsten Wochen in Kraft tritt, die Ausrüstung großer Tierhaltungsanlagen für Schweine und Geflügel mit modernen Abluftfiltern, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Kleinere Tierhaltungsanlagen, die nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig seien, würden davon ausgenommen.
Nach Überzeugung von Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund ist die Installation dieser Filter ein "längst fälliger Beitrag zum Schutz der Anwohner im ländlichen Raum und der Umwelt". Der Filtererlass schütze sensible Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor allem vor Stickstoffverbindungen, von denen 60% aus der Landwirtschaft stammten. Landwirtschaftsministerin Birgit Keller verteidigte den Erlass als "vertretbaren Kompromiss", der sowohl die Interessen der Anwohner, als auch die der Bauern berücksichtige. Beim Thüringer Bauernverband (TBV) stießen die neuen Regelungen dennoch auf heftige Kritik.