Herkunftsangabe gefordert
In Sachen Kennzeichnung von Lebensmitteln drängt das Europaparlament weiter auf schärfere Vorschriften.
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Am 12. Mai 2016 billigten die Abgeordneten des EU-Parlaments in Straßburg (Frankreich) mit großer Mehrheit eine Resolution, in der sie sich über Frischfleisch hinaus auch für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle Arten von Trinkmilch sowie für „leicht verarbeitete“ Milch- und Fleischerzeugnisse aussprechen. Auch für Eier und Eiprodukte soll dies gelten. Die Entschließung ist rechtlich nicht bindend.
ZDG unterstützt die Forderung
Im Sinne einer umfassenden Verbraucherinformation unterstützt die deut-sche Geflügelwirtschaft die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel. Der Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Dr. Thomas Janning, hatte am Tag vor dem Parlamentsvotum alle EU-Parlamentarier aufgefordert, sich für eine solche Kennzeichnung einzusetzen.
Die Geflügelwirtschaft fordere bereits seit langem die Angabe des Herkunftslandes bei eihaltigen Lebensmitteln und bei Geflügelfleisch, das als Zutat verwendet werde. Die Verbraucher wünschten sich heutzutage Transparenz darüber, woher Eier und Geflügelfleisch stammten, die in verarbeiteten Produkten enthalten seien – und sie sollten diese Transparenz auch bekommen, so Janning.
Bei frischen Schaleneiern und frischem Geflügelfleisch gilt bereits seit April 2015 die Angabe des Herkunftsortes als verpflichtend.