Bundesrat will eihaltige Lebensmittel kennzeichnen
Dem Wunsch der deutschen Verbraucher, auf den Verpackungen von eihaltigen Produkten erkennen zu können, aus welchem Herkunftsland die Eier stammen, soll zukünftig entsprochen werden.
- Veröffentlicht am
Die deutsche Eierwirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform der Legehennen auch bei eihaltigen Lebensmitteln auf den Weg zu bringen. „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, reagiert Günter Scheper, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei e.V. (BDE), auf den Beschluss. Bislang existiert eine derartige Kennzeichnungspflicht der Haltungsform nur bei losen Schaleneiern, nicht bei eihaltigen Lebensmitteln wie Keksen oder Nudeln – ein Missstand, auf den der BDE seit langem aufmerksam gemacht hatte. Der deutschen Eierwirtschaft geht der aktuelle Vorstoß seitens der Länderkammer allerdings noch nicht weit genug - sie fordere daher auch bei eihaltigen Lebensmitteln eine Kennzeichnung nicht allein der Haltungsform, sondern auch des Herkunftslandes. „Die deutschen Legehennenhalter stehen mit ihren hohen Standards für eine moderne und tiergerechte Haltung von Legehennen“, begründet Günter Scheper die Forderung. „Wir möchten, dass sich der Verbraucher bewusst für Eier aus deutscher Herkunft entscheiden kann.“
Auch der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) begrüße diesen Beschluss des Bundesrates und unterstütze die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht, so der Vorstandsvorsitzende Friedrich-Otto Ripke, und „auch Lebensmittelhersteller haben die Möglichkeit, ihre Produkte mit dem KAT-Siegel zu versehen und so Klarheit für den Verbraucher zu schaffen.“
Verbraucherrelevanz hat diese Forderung nicht zuletzt aufgrund der steigenden Beliebtheit von Eiern als gesundem und vielseitigem Lebensmittel: 2015 lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland bei 233 Eiern – das ist der Spitzenwert seit der Wiedervereinigung.