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Kompromiss mit Aktionsbündnis Agrarwende

Das „Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg“ war mit seinem Volksbegehren gegen Massentierhaltung im Land erfolgreich und hat auch den Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg beschäftigt.

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Die Vorsitzende des GWV, Annette Gensch, hatte dazu auf der Mitgliederversammlung ihres Verbandes am 19. April 2016 am Seddiner See Stellung bezogen: „Ich habe auf Veranstaltungen mit Vertretern der Volksinitiative gesprochen. Es war erschreckend, wie unbekümmert sie Forderungen stellen, die zum Teil sogar in sich widersprüchlich und nicht miteinander vereinbar sind.“

Vermisst habe sie in diesen Diskussionen die Auseinandersetzung mit den großen Unternehmen des Einzelhandels, die sich Preisschlachten liefern – vor allem auf dem Rücken der Produzenten von Eiern, Fleisch und Milch. „Forderungen sind das eine. Unsere Anstrengungen für mehr Tierwohl müssen jedoch auch honoriert werden“, forderte die Vorsitzende.“ Und von den Vertretern der Politik haben sie sich eine aktive Unterstützung der Landwirte und der Tierhaltung gewünscht.

Was das Volksbegehren angehe, hätten die Potsdamer Regierungskoalition und das Aktionsbündnis sich gerade auf einen Kompromiss geeinigt, sodass der vom Aktionsbündnis ursprünglich angestrebte Volksentscheid über die Art und Weise der Tierhaltung in Brandenburg nicht durchgeführt werde.

Einzelheiten des Kompromisses:

Einzelheiten dieses Kompromisses stellte Dr. Carolin Schilde, Staatssekretärin im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vor. Wie sie ausführte, ist diesem Papier vorangestellt, dass „die Nutztierhaltung in Brandenburg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum ist und dass Tierhaltung für regionale Wertschöpfung sorgt, Arbeitsplätze schafft, Produkte mit regionaler Herkunft erzeugt, wichtig für Stoffkreisläufe in der Landwirtschaft ist und das Bild der Kulturlandschaft prägt.“

  • Vereinbart worden sei u. a.,
  • die Basisförderstufe ab 2017 abzuschaffen und den Förderanteil beim Bau von Geflügel- und Schweineställen auf 600 000 Euro zu deckeln, wobei die Förderung an eine Flächenbindung von 2 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar gekoppelt sein solle,
  • einen Landestierschutzplan zu schaffen,
  • einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten einzusetzen,
  • einen Filtererlass für große Schweinemastställe zu formulieren
  • und eine stärkere Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Genehmigungsverfahren anzustreben.
  • Im Gegenzug verzichte das Aktionsbündnis auf ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.