Tötung von Eintagsküken: Koalition lehnt sofortiges Verbot ab
Die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition setzen zur Beendigung des Tötens männlicher Eintagsküken auf die Entwicklung praxistauglicher Alternativen anstelle eines kurzfristigen Verbots.
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Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift „Männliche Eintagsküken leben lassen“, der ein Verbot über eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorsah, wurde am 17. März 2016 im Bundestag mit Regierungsmehrheit abgelehnt, ein ähnlicher Folgeantrag der Grünen in die Ausschüsse überwiesen.
Der Tierschutzbeauftragte der Unionsfraktion, Dieter Stier, betonte, dass „eine Verbesserung des Tierwohls nicht mit der Brechstange und nicht mit Verboten, sondern nur gemeinsam mit den Tierhaltern und praxisgerechten Lösungen“ zu erreichen sei. Die Bundesregierung setze deshalb mit finanzieller Förderung auf technische Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei, die bald praxisreif seien und das Töten der Küken dann überflüssig machten.
SPD: Verbote in Bundesländern führen zu einem "Flickenteppich" an Vorgaben
Die SPD-Abgeordnete Christina Jantz-Herrmann hob hervor, dass ihre Fraktion diesen Ansatz mittrage, in der In-ovo-Untersuchung aber nur eine Brückentechnologie sehe, bis wirtschaftlich tragbare Lösungen für Zweinutzungshühner oder „Bruderhähne“ gefunden seien. Übereilte Verbote des Kükentötens in den Bundesländern seien keine gute Lösung, da so „ein Flickenteppich an verschiedenen Vorgaben“ in Deutschland entstehe.
Grüne und Linke: Der Staat muss handeln
Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel wies in der Bundestagsdebatte darauf hin, dass die Praxis des Kükentötens in der Bevölkerung keine Akzeptanz mehr finde und der Gesetzgeber handeln müsse. Der Bundesrat habe mehrheitlich eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes gefordert.
Unterstützung für ihren Antrag zum Verbot des Kükentötens erhielten die Grünen von der Fraktion der Linken. Deren agrarpolitische Sprecherin Dr. Kirsten Tackmann sieht ebenfalls den Gesetzgeber gefordert. Sie verwies auch auf die Entscheidung des Landgerichts Münster, eine Klage gegen eine Brüterei abzulehnen. Die Richter hatten dabei auch geltend gemacht, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine über Jahrzehnte ausgeübte Praxis wie das Kükentöten strafrechtlich anders bewertet werden solle. Auch Tackmann sieht Alternativen im Zweinutzungshuhn oder der Initiative Bruderhahn. Die Geschlechtsbestimmung im Ei sei ihrer Meinung nach teuer und aufwendig.
Connemann für Verbot des Kükentötens auf EU-Ebene
Gegen nationale Alleingänge im Tierschutz hatte sich vor der Bundestagsdebatte bereits die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, ausgesprochen. Sie forderte ein Verbot des Kükentötens auf EU-Ebene. Andernfalls werde das Problem nur in andere Länder verlagert, wo dann billiger als in Deutschland produziert werden könne. Es gehe um Tierwohl und um faire Wettbewerbsbedingungen.
Connemann bekräftigte das Ziel, die Praxis des Tötens der Eintagsküken 2017 zu beenden. Die Voraussetzung dafür sieht auch sie in einer praxistauglichen Lösung für die In-ovo-Geschlechtsbestimmung. Zudem sei die Forschung zum Einsatz von Zweinutzungshühnern intensiviert worden.