„Für mehr Tierschutz benötigen wir mehr neue Ställe“
Auf heftige Kritik des landwirtschaftlichen Berufsstandes ist das Vorhaben gestoßen, Tierschützern in Niedersachsen bald ein Verbandsklagerecht einzuräumen.
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Das rot-grüne Kabinett hat laut dem niedersächsischen Agrarministerium der Einbringung eines Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen in den Landtag zugestimmt. „Mit dem Verbandsklagerecht wird die Funktion der Genehmigungsbehörden unterlaufen. Damit wird ein hohes Misstrauen gegenüber den staatlichen Behörden zum Ausdruck gebracht“, betonte der Vorsitzende der Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, der auch feststellte: „Für mehr Tierschutz und Tierwohl benötigen wir in Zukunft mehr neue Ställe mit moderner Technik für die Versorgung der Tiere und zur Optimierung des Stallklimas.“
„Das Verbandsklagerecht wird die Genehmigungspraxis für Neubauten und die Modernisierung alter Ställe verzögern, mit zusätzlichen Auflagen deutlich erschweren und innovative neue Lösungen, beispielsweise für noch mehr Tierwohl, ausbremsen“, warnte auch Werner Hilse, Präsident des Niedersächsischen Landvolkverbandes.
Für Vorhaben zur Errichtung von Ställen bis zu 250 m³ Brutto-Rauminhalt soll das Mitwirkungsrecht laut NGW im Übrigen nicht gelten. Wie der Gesetzgeber auf diese Beschränkung gekommen sei, sei nicht erkennbar, kritisierte Ripke. Es gebe kein Vorbild dafür, da kaum ein Vorhaben denkbar sei, bei dem die Tierhaltung zu Erwerbszwecken in einem Gebäude dieser geringen Größe durchgeführt werde.
Wem nützt ein Verbandsklagerecht? Ausführlicher berichten wir darüber in der DGS 10/2016.