Mitgliederversammlung GWV Rheinland-Pfalz
Stand-by-Vertrag für Tierseuchenvorsorge / SPD fordert Stalleinrichtungs-TÜV / Auslauf auch bei schlechtem Wetter? Über diese Themen berichtete GWV-Geschäftsführer Dr. Klaus-Peter Linn.
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Obwohl der GWV Rheinland-Pfalz aufgrund des geltenden Tierseuchenrechts der Ansicht sei, dass dafür eigentlich das Land Sorge zu tragen habe, habe man beschlossen, einen sogenannten Stand-by-Vertrag mit einem spezialisierten Unternehmen abzuschließen. Denn sollte ein Ernstfall eintreten, so legte Dr. Klaus-Peter Linn auf der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes Rheinland-Pfalz am 29. Februar 2016 in Koblenz dar, müsse schnell gehandelt werden: „Dann ist keine Zeit für Streit zwischen dem Geflügelhalter und dem Veterinär!“ Dieser Vertrag wird durch den im vergangenen Jahr von der Mitgliederversammlung beschlossenen Tierseuchencent, den der Verband pro Tierplatz und Jahr erhebt, finanziert. Der Landkreistag beteilige sich erfreulicherweise an den Kosten, um diejenigen Betriebe abzusichern, die nicht Mitglied im Verband sind.
SPD fordert Stalleinrichtungs-TÜV
Sollte der von der SPD geforderte Stall-TÜV in der vorgeschlagenen Form eingeführt werden, seien die Betriebe innerhalb eines Jahres verpflichtet, unabhängig vom Bestandsschutz die Zulassung für ihre Stalleinrichtung zu beantragen. Geprüft werde, so der Geschäftsführer, nicht nur, ob sie technisch in Ordnung ist, sondern auch, ob die Anlage tierschutzgerecht ist und ethologischen Anforderungen genügt. Eine solche Bewertung könne ein Instrument sein, um ungewollte Anlagen stillzulegen, kritisierte Dr. Linn.
Auslauf auch bei schlechtem Wetter erforderlich?
Ob die Auslauföffnungen bei der Freilandhaltung bei sehr schlechtem Wetter geöffnet werden müssen oder ob sie verschlossen bleiben dürfen, scheint man auf Länderebene regeln zu müssen, berichtete Dr. Linn. So erlaube Baden-Württemberg inzwischen die Beschränkung des Zugangs der Legehennen zu einem Auslauf unter außergewöhnlichen Umständen. Dazu zählen unter anderem außergewöhnliche Witterungsbedingungen wie Sturm, Hagel oder auch starke und anhaltende Regenfälle. Allerdings sei diese Regelung an bestimmte Bedingungen geknüpft: die Führung eines sogenannten Auslaufjournals, eine Meldung an das zuständige Regierungspräsidium, wenn der Auslauf verschlossen bleibt und die prophylaktische Ausbringung von Schotter, Kies oder ähnlichem vor den Auslauföffnungen. Unter diesen Umständen dürfen in Baden-Württemberg die Eier von Freilandhennen für die Dauer der Beschränkung – allerdings maximal zwölf Wochen – weiterhin als Eier aus Freilandhaltung vermarktet werden.
In Rheinland-Pfalz gebe es leider bislang keine zufriedenstellende Regelung dazu, so Dr. Linn. „Der Landesverband wird sich für eine Regelung wie in Baden-Württemberg einsetzen.“
Tipps zur Haltung von Legehennen mit ungekürzten Schnäbeln lieferten zudem zwei versierte Fachleute auf der Mitgliederversammlung. Mehr dazu hier.