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Weitere Fälle der Vogelgrippe in den USA

Im US-Bundesstaat Indiana ist auf mehreren Geflügelfarmen erneut Aviäre Influenza festgestellt worden.

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Mitte Januar hat das US-Agrarministerium (USDA) einen neuen Stamm des hochpathogenen (HPAI) Virustyps H7N8 der Aviären Influenza (AI) in einem Putenbetrieb im Bundesstaat Indiana bestätigt. Seit Juni letzten Jahres war dies der erste AI-Ausbruch in den USA. Der Bestand soll geräumt worden sein. Daneben sollen bis zum 20. Januar 2016 neun weitere Fälle mit einem niedrigpathogenen (LPAI) Virus H7N8 in der Region festgestellt worden sein. Neben Putenbeständen ist offenbar ein Bestand mit über 200 000 Legehennen betroffen. Weitere Tests in kommerziellen Betrieben ergaben bis dato 100 negative Befunde.

Neue Auflage des USDA

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung sollte das Geflügel auf allen befallenen Betrieben und einigen Kontaktbetrieben umgehend getötet und die Betriebe geräumt werden. Hier greift offenbar eine neue Auflage des USDA, dass befallene Tiere innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden zu töten sind. Genanalysen hätten gezeigt, dass die Viren bei den HPAI- und LPAI-Fällen nahezu identisch sind und wohl nur in einem Fall eine Mutation zum hochpathogenen Virus erfolgt ist.

Nach der Bestätigung des ersten AI-Ausbruchs in diesem Jahr in besagter US-Farm fielen laut dem Informationsportal meatingplace.com am 15. Januar 2016 die Aktien für Geflügelunternehmen. Analysten wie Brett Hundley von BBuT Capital Markets gehen aber davon aus, dass die US-amerikanische Geflügelindustrie dieses Mal besser vorbereitet ist und die Exportmärkte nicht so stark reagieren werden, wie sie es vor einem Jahr getan haben.

Erneute Importeinschränkungen

Japan und Südkorea haben ihre Importe für Geflügel und Geflügelprodukte aus den USA inzwischen jedoch eingeschränkt. Südkorea hat laut Reuters sein erst vor zwei Monaten aufgehobenes Verbot für US-Geflügel und Geflügelprodukte wieder in Kraft gesetzt. Davon ausgenommen sind bislang wärmebehandelte Geflügelprodukte. Japan hat indes mitgeteilt, dass Schlachtgeflügel, das nach dem 24. Dezember 2015 in Indiana geschlachtet, verarbeitet oder durch den Bundesstaat transportiert wurde, nicht für den Export nach Japan bestimmt sein darf.