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Frist für Datenübertragung an HIT endet am 14. Januar

Am 14. Januar 2016 müssen die Meldungen zur Abgabe von Antibiotika sowie zu den Tierbestandsveränderungen für das zweite Halbjahr 2015 vollständig in der staatlichen Datenbank HIT vorliegen.

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Aktuell haben von 32.011 meldepflichtigen Tierhaltern 21.977 Geflügel, Schweine und Rinder haltende Betriebe von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, QS als sogenannten Dritten mit der Datenübertragung zu beauftragen. Für das zweite Halbjahr 2015 wurden bislang 125.503 Datensätze von QS an die HIT-Datenbank übermittelt.

Für Geflügelhalter gilt: Tierbewegungen zusammengefasst an einem Stichtag abgeben

Die Weiterleitung der Daten zu Antibiotikaabgaben an HIT erfolgt kontinuierlich. Die Meldung der Tierbewegungen für Geflügel haltende Betriebe kann, so wie in den Halbjahren zuvor, lediglich in zusammengefasster Form und nur zu einem einzigen Stichtag durchgeführt werden. Alle in der QS-Antibiotikadatenbank vorliegenden Daten zu den Tierbewegungen eines Betriebes werden deshalb am 7. Januar 2016 zusammengefasst. Die Tierhalter haben dann die Möglichkeit, die Daten bis zum 11. Januar zu prüfen und zu korrigieren. Anschließend werden die Daten erneut zusammengefasst und im Laufe des Nachmittags an HIT übertragen.

Für die problemlose Meldung der Tierbestandsveränderungen für Geflügel haltende Betriebe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. QS ist zum Zeitpunkt der Meldung (Stichtag) an HIT über die Abgabe einer entsprechenden Tierhaltererklärung berechtigt, die Tierbestandsveränderungen zu melden.
  2. Für alle Herden liegen in der QS-Antibiotikadatenbank Informationen zu Ein- und Ausstallungen mit Datum und Tierzahl vor.

Tierverluste können ebenfalls übertragen werden

Tierverluste können freiwillig ebenfalls an HIT übertragen werden. Dazu können die Angaben zu den Tierverlusten in der QS-Datenbank erfasst werden. Zudem haben Geflügelhalter die Möglichkeit, den "Restbestand" (Differenz zwischen Einstall- und Ausstalltierzahl) einer ausgestallten Herde als Abgangsmeldung an HIT zu melden.

Alle Bündler im QS-System wurden über diese Vorgehensweise informiert und können Tierhalter bei den Meldungen unterstützen.