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Initiative Tierwohl: Erste Phase der Auditierung läuft

Über den Stand der Dinge bei der Initiative Tierwohl für Geflügel informierten Experten auf der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes Nordrhein-Westfalen am 25. November 2015 in Bad Salzuflen.

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Zur Auditierung zugelassen seien mittlerweile 3 039 landwirtschaftliche Betriebe, davon 516 Hähnchen- und 205 Putenbetriebe in Deutschland und 129 bzw. 46 im Ausland, darüber informierte Olaf Lück von der QS GmbH, Bonn. Die an der Initiative teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen (LEH) würden 85 % des Marktes ausmachen. Weitere Partner sollen gewonnen werden. „Wir denken dabei zum Beispiel an Metzgereien, aber vor allem auch Teilnehmer aus dem großen Bereich der Systemgastronomie“, betonte
Lück.

Ausgezahlt würden an die Hähnchenbetriebe durchschnittlich 19000 Euro Tierwohlentgeld (2 Cent/kg Lebendgewicht) und an die Putenbetriebe durchschnittlich 22000 Euro (4 Cent/kg Lebendgewicht bei den Hähnen, 3,25 Cent/kg Lebendgewicht bei den Hennen) pro Jahr. Im Gegenzug verpflichten sich die Betriebe zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls.

Einzuhaltende Maßnahmen

Um welche Maßnahmen es sich dabei handelt, erläuterte Birgit Paulsen von der Orga­invent GmbH, einer der Bündler, die für die Initiative Tierwohl die Audits auf den landwirtschaftlichen Betrieben in Auftrag geben. „Gerade sind wir mitten in der ersten Auditierungsphase“, berichtete Paulsen. Diese Phase laufe noch bis zum 15. Januar 2016 bei den Hähnchenbetrieben bzw. bis zum 15. April bei den Putenbetrieben. Die Audits erfolgen unangekündigt, allerdings erfolge maximal 24 Stunden vorher eine Anmeldung und es werde überprüft, ob folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Überwachung und Pflege der Tiere. Hierbei werde u. a. visuell begutachtet, wie wach und agil die Tiere seien, wie ihr Federkleid beschaffen sei, ob ihre Augen klar seien und wie der Zustand der Fußballen sei. Ein gutes Management müsse klar erkennbar sein.
  • Spezielle Maßnahmen der Biosicherheit. Alle Maßnahmen und Anweisungen für eine hygienische Verladung müssten allen Mitarbeitern bekannt und dokumentiert sein. Die Kadaverlagerung sei vor dem Zutritt Unbefugter zu schützen und die Abholung dürfe nicht unmittelbar am Stall erfolgen.
  • Die Alarmanlage sollte täglich getestet werden; auch das sei zu dokumentieren.
  • Herkunft und Vermarktung. Die Küken bzw. Tiere müssten aus einer QS-Brüterei bzw. einem QS-Aufzuchtbetrieb stammen. Der Lieferschein müsse daraufhin kontrolliert werden.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Fußballengesundheit. Die Bewertung erfolgt situationsabhängig. So führen laut Paulsen beispielsweise geringfügige Verplattungen der Einstreu an und unter den Fütterungs- und Tränkevorrichtungen sowie eine aus Krankheits- oder Witterungsgründen leicht feuchtere Einstreu nicht zwangsläufig zu einem Ausschluss aus der Tierwohl-Initiative, wenn bereits Gegenmaßnahmen durchgeführt wurden.
  • Der Tierhalter muss eine jährliche Fortbildung nachweisen und am Tierwohlkontrollprogramm teilnehmen.
  • Ein Wahlpflichtkriterium ist das Angebot von zusätzlichem Beschäftigungsmaterial ab der zweiten Lebenswoche. Zusätzlich zur Einstreu muss mindestens ein anderes veränderbares und sich verbrauchendes, bewegbares und/oder bepickbares Material eingesetzt werden. Es ist kein bestimmtes Material vorgeschrieben, aber wenn es verbraucht ist, darf das Nachlegen nicht vergessen werden.
  • Ebenfalls ein Wahlpflichtkriterium ist ein größeres Platzangebot für die Tiere.

„Alle Anforderungen gelten immer für alle Ställe eines Betriebes“, unterstrich die Referentin und wies eindringlich darauf hin, dass es bei der Auditierung nur zwei Ergebnisse gebe: „Bestanden oder nicht bestanden.“ Es seien weder Korrekturmaßnahmen zulässig, noch gebe es ein Nach­audit. Das bedeute im Klartext: „Wer das Audit nicht besteht, darf an der Initiative Tierwohl nicht teilnehmen und hat vor allem keinen Anspruch auf den Tierwohl-Bonus!“