Hochpathogener Vogelgrippefall in Frankreich
Im südwestfranzösischen Département Dourdogne wurde auf einem Geflügelbetrieb Aviäre Influenza (AI) identifiziert.
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Laut dem Pariser Agrarministerium handelt es sich um den hochpathogenen Virustyp H5N1. Erste Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass es sich um einen bereits in Europa identifizierten Virusstamm handle, der sich aber bislang gering pathogen gezeigt habe. Um den Betrieb sei eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet worden.
Einschleppung in Geflügelhaltungen verhindern!
Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, hatte schon im November die Geflügelhalter aufgefordert, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. „Der Schluss, sich in Sicherheit zu wiegen, wäre trügerisch“, mahnte Backhaus. Besonders Halter, die Geflügel auch im Freiland halten, haben eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine Untersuchung auf Vogelgrippe schnellstmöglich abklären zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Bei allen Verdachtsfällen sollte umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden.