Verordnung für AI-Monitoring von Wildvögeln vorgelegt
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Vorgaben für das Monitoring enthält die Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung, die das Bundesagrarministerium Ende November 2015 dem Bundesrat zugeleitet hat. Ein Monitoring – besonders von erlegtem Federwild – sei nötig, um Aufschluss über die bei Wildvögeln in Deutschland vorhandenen Subtypen der AI-Viren zu bekommen, heißt es in der Begründung. Der Probenschlüssel sieht für Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen je 750 Untersuchungen im Jahr bei Wildvögeln auf AI vor. Schleswig-Holstein folgt mit 450 Untersuchungen. Die Zahlen der anderen Länder liegen deutlich darunter. Das Agrarressort beziffert die Kosten pro Untersuchung auf 44 Euro im Schnitt. Bei insgesamt 3 500 Proben kommen damit auf die Länder Gesamtkosten von jährlich rund 150 000 Euro zu.