Kennzeichnungspflicht bis zum Teller!
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Bei einem Parlamentarischen Frühstück mit führenden Bundesagrarpolitikern zum Thema Geflügel-Charta haben Vertreter des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) auf die Gefahr hingewiesen, dass billige Fleischimporte aus Ländern mit deutlich niedrigeren Tierhaltungs- und Verbraucherschutzstandards die hohe Prozess- und Produktqualität in der deutschen Geflügelfleischerzeugung zu unterlaufen drohen. Besonders davon betroffen ist das Großverbrauchersegment der Außer-Haus-Verpflegung. Denn für das in Restaurants, Kantinen oder Mensen servierte Fleisch gilt keine Kennzeichnungspflicht. Während sich der Käufer im Supermarkt bewusst für Putenschenkel oder Hähnchenbrust aus Deutschland entscheiden kann, weiß der Restaurantgast meist nicht, ob Putenfilet oder Chicken-Nuggets womöglich aus einem Land mit nicht annähernd so hohen Tierwohlstandards kommen wie in Deutschland. „Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht bis zum Teller“, fordern daher Rainer Wendt und Thomas Storck, Vizepräsidenten des ZDG.
Erheblicher Kostenvorteil für ausländisches Fleisch
Da der Preis derzeit das allein entscheidende Kriterium in diesem Segment ist, hat die aus anderen Ländern kommende Ware wegen der deutlich niedrigeren Standards und der geringeren Auflagen einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber deutschem Geflügelfleisch. So unterliegt das aus dem Ausland an deutsche Großverbraucher gelieferte Fleisch weder dem QS-System noch einem Antibiotikamonitoring, die Tiere werden standardmäßig mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert.
Mit ihren Forderungen stieß die deutsche Geflügelwirtschaft bei den Politikern auf breite Zustimmung und nahm aus dem Gespräch deren Zusage mit, das Thema auf EU-Ebene voranzutreiben. Die umfassende Herkunftskennzeichnung ist auch eine zentrale Forderung der Geflügel-Charta. Der Verbraucher müsse erkennen können, wo das Fleisch herkomme, das er verzehren möchte, heißt es dort und weiter: „Entsprechend fordert die deutsche Geflügelwirtschaft zusätzlich zu der heute bereits geltenden Herkunftskennzeichnung ... die Einführung verbindlicher Herkunftskennzeichnungen auf EU-Ebene auch für Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse und Lebensmittel, in denen Fleisch als Zutat enthalten ist. Auch das Großverbrauchersegment der Außer-Haus-Verpflegung ... soll von der Kennzeichnungspflicht umfasst sein.“