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Kleingruppenhaltung: Verbot ab 2025 wird rechtlich fixiert

Die von Bund und Ländern auf der Agrarministerkonferenz Anfang Oktober in Fulda erzielte Einigung zum Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen wird rechtlich fixiert.

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Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat Anfang November (nach Redaktionsschluss) einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung der Bundesregierung zuleiten. Das empfiehlt zumindest der Agrarausschuss der Länderkammer. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und seine Länderkollegen hatten sich in Fulda auf eine Übergangsfrist für bestehende Kleingruppenhaltungen bis 31. Dezember 2025 verständigt. Diese Frist sei geboten, weil die betroffenen Halter im Vertrauen auf eine bestehende Rechtslage in die Kleingruppenhaltung investiert hätten und das Bundesverfassungsgericht diese Haltungsform inhaltlich nicht beanstandet habe, heißt es im Verordnungsentwurf.

Übergangsfrist in besonderen Fällen

Geregelt ist darin auch, dass „in besonderen Fallgestaltungen“ die Kleingruppenhaltung bis Ende 2028 auf Antrag genehmigt werden kann. Als Voraussetzung wird genannt, dass ein früheres Auslaufen einen Antragsteller „übermäßig hart und unzumutbar“ oder „in hohem Maße unbillig“ trifft. Dies sei besonders dann der Fall, wenn verfassungsrechtliche Positionen des Tierhalters berührt seien. Für ausgestaltete Käfige nach EU-Recht soll es laut Entwurf bei der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 bleiben.

BDE: Es drohen etlichen Betrieben enorme Einbußen

Der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) hatte die Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums kritisiert. Mit dieser nun sehr kurzen Übergangsfrist greift die Bundesregierung nach Ansicht der Wirtschaft immens in die gängige Bestandsschutzregelung ein und stört das Vertrauen der Tierhalter nachhaltig.
Es ist davon auszugehen, so der BDE, dass ein nicht unerheblicher Teil der Investitionen in solche Anlagen unter der Voraussetzung einer längeren Laufzeit von durchschnittlich 30 Jahren getätigt wurde. Die betroffenen Legehennenhalter müssen dadurch mit enormen wirtschaftlichen Einbußen rechnen.