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Prüf- und Zulassungsverfahren: Wirtschaft lehnt Einführung eines Tierschutz-TÜV strikt ab

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der von ihr vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der eine Verordnungsermächtigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens (Tierschutz-TÜV), für Stalleinrichtungen vorsieht, zügig im Bundestag beraten wird.
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Von der Änderung des Tierschutzgesetzes zur Schaffung einer Verordnungsermächtigung soll zunächst nur für Legehennen Gebrauch gemacht werden.