Prüf- und Zulassungsverfahren: Wirtschaft lehnt Einführung eines Tierschutz-TÜV strikt ab
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der von ihr vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der eine Verordnungsermächtigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens (Tierschutz-TÜV), für Stalleinrichtungen vorsieht, zügig im Bundestag beraten wird.
- Veröffentlicht am