AMG: Neue Antibiotika-Kennzahlen bei Geflügel sind gesunken
Im Rahmen der Durchführung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 30. September 2015 im Bundesanzeiger die Kennzahlen für Januar bis Juli 2015 veröffentlicht.
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Das sind die für Geflügel relevanten Kennzahlen:
Kennzahl 1:
Mastputen 21,791 (23,030)
Masthühner 16,712 (19,558)
Kennzahl 2:
Mastputen 40,225 (47,486)
Masthühner 27,114 (35,032)
Kursiv in Klammern stehen die Vergleichswerte aus dem zweiten Kalenderhalbjahr 2014. Demnach fallen die aktuellen Kennzahlen im Geflügelbereich allesamt geringer aus.
Die Kennzahl 1 ist der Median aller bundesweit ermittelten Therapiehäufigkeiten (TH) je Tierart. Kennzahl 2 stellt das dritte Quartil der bundesweiten TH dar. Liegt ein Halter mit dem Wert seiner betriebsbezogenen TH über der Kennzahl 1, wovon immer die Hälfte der Betriebe betroffen ist, muss er mit seinem Tierarzt prüfen, wie der Antibiotikaeinsatz verringert werden kann. Bei Überschreitung der Kennzahl 2, was immer 25 % der Betriebe betrifft, muss der Tierhalter auf Basis der tierärztlichen Beratung einen Maßnahmenplan erarbeiten und umsetzen.
In die Berechnung der betrieblichen TH fließen die Zahl der behandelten Tiere und Behandlungstage (in Verbindung mit der Zahl der eingesetzten Wirkstoffe) in Relation zu den im jeweiligen Kalenderhalbjahr durchschnittlich gehaltenen Tieren ein.
Die bloßen Therapiehäufigkeiten und der Kennzahlen lassen kaum weitere Rückschlüsse zu. Eine seriöse Bewertung ist nur dem Tierhalter in Zusammenarbeit mit seinem Tierarzt sowie der Veterinärbehörde möglich. Die TH sind auch nicht als Grundlage für Vergleiche zwischen den Tierarten geeignet. Über Qualität und Plausibilität der Daten gibt es noch keine Erkenntnisse. Zu Fragen der Durchführung des AMG besteht weiter Klärungsbedarf, z. B. zu den Forderungen nach einer tagesgenauen Mitteilung der Tierverluste an die HIT-Antibiotikadatenbank.