Bundesrat will Tierschutzgesetz ändern
Der Bundesrat macht Druck, das Töten männlicher Eintagsküken gesetzlich zu verbieten. Am 25. September beschloss die Länderkammer, den von Nordrhein-Westfalen initiierten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beim Bundestag einzubringen.
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Der Entwurf zielt darauf ab, das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zu verbieten. Betroffen ist insbesondere das Töten männlicher Eintagsküken, für das eine Übergangsfrist bis zum 30. Mai 2017 eingeräumt werden soll. Ferner soll die Bundesregierung bis Mitte 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung technischer Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei und deren Eignung für einen flächendeckenden Einsatz in der Praxis vorlegen.
Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel erwartet, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jetzt dem Votum des Bundesrats folge. Dieser erteilte der Initiative allerdings bereits eine Absage.
Behandlung im Bundestag nicht zwingend
Ein Verbot des Kükentötens ohne Alternative würde die Geflügelhaltung lediglich ins Ausland verlagern, warnte Schmidt. Auch sein Ziel sei es, das Töten männlicher Eintagsküken 2017 zu beenden. Um dies zu erreichen, will er den Geflügelerzeugern mit Hilfe der Forschung eine praxistaugliche Alternative bieten. Mit einer solchen praxistauglichen Alternative greife automatisch das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form und das Töten männlicher Eintagsküken werde verboten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dann innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen kann. Danach geht der Entwurf in den Bundestag. Ob und wenn ja, wann sich das Parlament mit der Vorlage befasst, ist offen. Eine Verpflichtung zur Beratung der Vorlage besteht nicht.
Forschung sucht mit Hochdruck nach einer Lösung
Dass die Geflügelbranche schon seit Jahren nach Alternativen zur Tötung der männlichen Legeküken sucht und dass es dank der intensiven Forschungsarbeit bereits vielversprechende Ansätze zur Geschlechtsbestimmung im Ei gibt, betont auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die geplante Gesetzesinitiative sei jedoch schon allein vor dem Hintergrund der vorgesehenen Fristen nicht zielführend, denn es sei nicht möglich, bereits 2017 flächendeckend in den Brütereien eine Geschlechtsbestimmung im Ei vorzunehmen. Das aktuelle Forschungsprojekt hierzu laufe bis 2017 und habe das Ziel, einen Prototypen einer Anlage für die Geschlechtsbestimmung – einen so genannten Demonstrator – zu entwickeln (siehe DGS-Magazin 23/2015, Seite 26).
Bis zur Serienfertigung eines solchen praxistauglichen und marktreifen Verfahrens werde trotz der Anstrengung aller Projektbeteiligten noch einmal Zeit vergehen.