Niedersachsen: Köpfchen ins Wasser für die Pekingenten
Eine Vereinbarung zu Mindestanforderungen bei der Pekingentenhaltung haben das Landwirtschaftsministerium und die Geflügelwirtschaft in Niedersachsen unterzeichnet.
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In Niedersachsen gehaltene Pekingenten bekommen zukünftig einen garantierten Zugang zu Badewasser. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte, wird dies in einer Vereinbarung zu Mindestanforderungen bei der Pekingentenhaltung geregelt, die am 14. September 2015 von Agrarressortchef Christian Meyer und dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, unterzeichnet wurde.
„Wir sind bei jedem Tierschutzfortschritt dabei, der praktikabel und tatsächlich gut für die Tiere und auch wirtschaftlich tragfähig für unsere Betriebe ist“, betonte Ripke dazu. Er wies darauf hin, dass die Verbesserungsvorschläge im Falle der Pekingenten nahezu alle von den Praxisbetrieben gekommen seien.
Der Vereinbarung zufolge müssen die Enten dort, wo ihnen ein Zugang zu Badewasser nicht möglich ist, mit Wasservorrichtungen in ausreichender Zahl versorgt werden; diese sind so auszulegen, dass das Wasser den Kopf bedeckt. Bis spätestens Ende 2016 sollen alle Betriebe, die mehr als 500 Pekingmastenten halten, ihre Ställe entsprechend nachrüsten.
Gesundheitssicherungssprogramm und Beschäftigung
Laut Ripke ergeben sich aus der Vereinbarung weitere Verbesserungen bei der Haltung der Tiere. Unter anderem verpflichteten sich alle Pekingentenhalter Niedersachsens, an einem Gesundheitssicherungsprogramm teilzunehmen. Des Weiteren müsse den Enten jederzeit Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen und es würden höhere Anforderungen an die Sachkunde und Fortbildungsverpflichtung des Tierhalters gestellt. „Alle Maßnahmen sind geeignet, den guten Ruf der Pekingentenhalter nachhaltig zu festigen“, betonte der NGW-Vorsitzende.
In Niedersachsen gibt es derzeit rund 800 Betriebe mit etwa 1,2 Mio. Stallplätzen für Pekingenten. Daneben werden noch rund 50 000 Moschusenten gehalten, für die bereits 2013 Mindestanforderungen neu festgelegt worden sind.