Ländermehrheit für Änderung des Tierschutzgesetzes
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Der Agrarausschuss stimmte kürzlich mehrheitlich einem entsprechenden Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe einer Änderung zu. Die Länderkammer dürfte damit auf ihrer nächsten Sitzung am 25. September 2015 beschließen, den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beim Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zu verbieten. Betroffen ist insbesondere das Töten männlicher Eintagsküken, für das eine Übergangsfrist bis zum 30. Mai 2017 eingeräumt werden soll. Ferner soll die Bundesregierung bis Mitte 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung technischer Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ihre Eignung für einen flächendeckenden Einsatz in der Praxis vorlegen müssen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte die nordrhein-westfälische Initiative bereits zuvor als einen Versuch kritisiert, politisch zu punkten, ohne dem Ziel eines Ausstiegs aus der Kükentötung nur einen Schritt näher zu kommen. Sie berge sogar die Gefahr, dass ein Teil der Eiererzeugung aus Deutschland abwandere.
Darüber hinaus macht auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) noch einmal deutlich, dass die Geflügelbranche schon seit Jahren nach Alternativen zur Tötung der männlichen Legeküken suche und dass es dank der intensiven Forschungsarbeit bereits vielversprechende Ansätze zur Geschlechtsbestimmung im Ei gebe. Die geplante Gesetzesinitiative sei jedoch schon allein vor dem Hintergrund der vorgesehenen Fristen nicht zielführend, denn es sei nicht möglich, bereits ab Anfang 2017 flächendeckend in den Brütereien eine Geschlechtsbestimmung im Ei vorzunehmen. Das aktuelle Forschungsprojekt hierzu laufe bis Ende 2017 (siehe DGS-Magazin 23/2015, Seite 26). Mit der Serienfertigung einer praxistauglichen Anlage könne trotz der Anstrengung aller Projektbeteiligten nicht vor Ende 2018 gerechnet werden.