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Antibiotikadatenbank: Datenschutz muss gewährleistet sein

Der Umgang mit Ergebnissen der 2014 eingerichteten staatlichen Antibiotika­datenbank ist zum agrarpolitischen Streitobjekt geworden.
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Auslöser waren Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, nach denen das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)den Ländern Anfang Juli in einem Schreiben untersagt habe, Parlamentsabgeordnete und Medien über Daten zum Medikamenteneinsatz zu informieren.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt machte indessen deutlich, dass das Arzneimittelgesetz (AMG) die Nutzung der gemeldeten Antibiotikadaten ausschließlich auf die Ermittlung der Therapiehäufigkeit, die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben sowie die Ahndung von Verstößen beschränke. Eine Information der Öffentlichkeit sei im Gesetz aus Datenschutzgründen bewusst nicht vorgesehen. Laut Schmidt habe es vom BMEL, anders als in den Medien dargestellt, keine Anordnung an die Länder gegeben. Diese seien lediglich über die rechtliche Einschätzung des Ministeriums zum Umgang mit den Daten informiert worden, nachdem sich diesbezügliche Anfragen gehäuft hätten.

Länder in der Pflicht

Bezüglich der in der Presse erstmals im Mai 2015 geäußerten Kritik, dass tausende Nutztierhalter keine Meldungen abgegeben hätten und die Datenbank lückenhaft sei, verwies der Minister auf die im AMG festgelegte Zuständigkeit der Länder. Er erwarte von diesen, dass sie ihren Teil des Gesetzes genauso konsequent umsetzten, wie das der Bund tue. Dazu gehöre auch, dass sie die Meldungen zum Antibiotikaeinsatz einforderten und Minimierungsmaßnahmen in den Betrieben kontrollierten.

„Die Länder müssen ihren Vollzugspflichten nachkommen“, betonte Schmidt. Eine Übersicht, welche Regionen oder gar welche Betriebe besonders viele oder besonders wenige Antibiotika einsetzen, ist dem Minister zufolge aus Bundessicht rechtlich nicht zulässig. Dies sei für den Erfolg der Minimierungsstrategie auch nicht erforderlich. Für eine konsequente Erfassung und darauf aufbauend die schrittweise Senkung des Antibiotikaeinsatzes sei ausschließlich die Berechnung der durchschnittlichen Therapiehäufigkeit entscheidend. Ergebnisse dazu werde der Bund auf Basis der Daten, die ihm anonymisiert von den Ländern übermittelt würden, halbjährlich im Bundesanzeiger veröffentlichen. Diese würden dann im Sinne der Antibiotikaminimierungsstrategie bewertet und gegebenenfalls werde zu Umsetzungsproblemen Stellung genommen.