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Geflügelhalter zeigen großes Interesse an Initiative Tierwohl

Die hohe Resonanz von 1 403 registrierten Betrieben belegt, dass die Initiative Tierwohl bei den Geflügelhaltern großes Interesse findet.
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In einem ersten Schritt werden 897 Geflügelhalter (645 Hähnchen- und 252 Putenmäster) zur Auditierung zugelassen. „Durch den Beitrag der teilnehmenden Unternehmen des Lebensmittel­einzelhandels können die Tierwohl-Maßnahmen für rund 12 Mio. Schweine, etwa 247 Mio. Hähnchen und 8,6 Mio. Puten greifen“, sagte Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative.

Mehr Hähnchenmäster als Mittel

Insgesamt hatten sich in der Registrierungsphase 1 058 Hähnchenmastbetriebe angemeldet, davon sind 803 inländische Betriebe mit rund 328 Mio. Tieren und 255 ausländische Betriebe mit etwa 88 Mio. Tieren. Damit haben sich mehr in- und ausländische Betriebe angemeldet als Mittel verfügbar sind. In einem ersten Schritt können mit Hilfe eines Zufallsgenerators 645 Hähnchenmastbetriebe mit insgesamt rund 247 Mio. Tieren ausgewählt und zur Auditierung zugelassen werden. Sie erhalten bei erfolgreicher Auditierung ein Tierwohlentgelt von 2 Cent/kg Lebendgewicht (LG).

Alle inländischen Putenmäster sind zur Auditierung zugelassen

Bei den Puten hatten sich 345 Betriebe mit etwa 10,6 Mio. Tieren angemeldet. Alle 205 angemeldeten inländischen Betriebe mit rund 7,4 Mio. Puten konnten zugelassen werden, außerdem 47 Betriebe mit 0,9 Mio. Tieren aus dem Ausland. Hier übersteigt die Nachfrage das für ausländische Putenhalter verfügbare Budget. Erfolgreich auditierte Putenmäster erhalten 3,25 Cent/kg LG für Putenhennen und 4 Cent/kg LG für Putenhähne.

Das weitere Vorgehen

Registrierte, aber noch nicht zur Auditierung zugelassene Betriebe werden zunächst auf eine Warteliste aufgenommen. Bei allen zugelassenen Betrieben erfolgt im nächsten Schritt das Erst­audit. Alle Betriebe haben einen individuellen Zeitpunkt genannt, von dem an sie die Kriterien zwei Jahre lang einhalten werden: Bei Hähnchenmästern liegt der Startpunkt zwischen dem 1. Oktober 2015 und 15. Januar 2016, bei Putenhaltern zwischen dem 1. Oktober 2015 und 15. April 2016. Ab Oktober 2015 prüfen unabhängige Zertifizierungsstellen die Umsetzung der Kriterien. Mit bestandenem Audit und freigegebenem Prüfbericht ist der Tierhalter bei der Initiative Tierwohl anspruchsberechtigt. Über das Erstaudit hinaus wird in unangekündigten Folgeaudits die Einhaltung der Kriterien kontrolliert.

www.initiative-tierwohl.de