Kükentötung: Remmel will Verbot per Gesetz
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Danach soll es künftig verboten sein, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zu töten. Nur noch bis 30. Mai 2017 sollen demnach Brütereien Eintagsküken wie im bisherigen Umfang töten dürfen. Bis Mitte 2016 soll die Bundesregierung zudem einen Bericht über den Stand der Entwicklung technischer Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ihre Eignung für einen flächendeckenden Einsatz in der Praxis vorlegen müssen.
Laut Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel sei es Aufgabe des Bundesgesetzgebers, für eine Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz zu sorgen, damit die Länder das Tötungsverbot umsetzen könnten.
Remmels Anfang 2015 verhängter Erlass zum Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken war vom Verwaltungsgericht Minden als unzulässig verworfen worden, da es dafür im Bundestierschutzgesetz keine Rechtsgrundlage gebe. Die Richter hoben die Untersagungsverfügungen der betroffenen Kreise mit der Begründung auf, dass es angesichts des erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit der Betreiber von Brütereien einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfe. Die Generalklausel im Bundestierschutzgesetz, nach der niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe, reiche dafür nicht aus.