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Männliche Legeküken: Nordrhein Westfalen drückt aufs Tempo

Die nordrhein-westfälische Landesregierung drückt beim angestrebten Tötungsverbot für männliche Eintagsküken aufs Tempo. Das Kabinett hat am 23. Juni 2015 nach Angaben des Düsseldorfer Agrarressorts eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund aus rein ökonomischen Gründen über eine Änderung des Tierschutzgesetzes untersagt werden soll.

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Ende Januar 2015 hatte das Verwaltungsgericht in Minden entschieden, dass ein Erlass von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel zum Tötungsverbot von Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen unzulässig ist, da es im Bundestierschutzgesetz dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.

Remmel kündigte an, dass Nordrhein-Westfalen den diesbezüglichen Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause in den Bundesrat einbringen werde. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich ebenfalls für ein Ende des Kükentötens ausgesprochen. Ressortchef Schmidt will aber Forschungsergebnisse zur spektroskopischen Ge­schlechts­bestimmung im Hühnerei abwarten, damit den Brütereien eine praxisreife Technologie zur Verfügung steht. Dies soll möglichst 2017 der Fall sein.