Kleingruppenhaltung: Beratungen wurden erneut vertagt
Die Länder bleiben über den Zeitpunkt des Ausstiegs aus der Kleingruppenhaltung von Legehennen gesprächsbereit. Der Agrarausschuss des Bunderates hat kürzlich seine Beratung über den von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen eingebrachten Entschließungsantrag bereits zum zweiten Mal vertagt – nun auf Mitte Oktober 2015.
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Offenbar besteht die Hoffnung, bis dahin zu einer Übereinkunft mit dem Bund zu kommen. In der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit den ursprünglich vom Bundesrat geforderten Übergangsfristen in Kraft zu setzen.
Noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern
Beide Seiten waren sich im Streit um eine Übergangfrist für die Kleingruppenhaltung zuletzt näher gekommen, ohne jedoch eine Einigung zu erzielen. In der konstituierenden Sitzung des auf der Ebene der Staatssekretäre eingerichteten Koordinierungsausschusses Tierwohl von Bund und Ländern hatten die Vertreter der grünen Landwirtschaftsministerien ihre Bereitschaft signalisiert, eine Bestandsfrist bis 2025 mitzutragen. Der Bund hatte zuletzt 2028 angeboten. Ursprünglich lag die Länderforderung bei 2023, das Angebot des Bundes bei 2030.
BDE: Es gibt keinen Spielraum
Der BDE Bundesverband Deutsches Ei sieht hinsichtlich der Terminvorgabe weiterhin keinerlei Spielraum und lehnt deren Aufweichung kategorisch ab. Der Verband betont, dass ein Ende der Kleingruppenhaltung vor 2030 einen unzulässigen Eingriff in bestandsgeschützte Anlagen darstellt. Unter Berücksichtigung konkreter Wirtschaftlichkeitsberechnungen und zum Schutz der Erzeuger seien Übergangsfristen von mindestens 30 Jahren einzuhalten. Diese Einschätzung wurden seitens des Landwirtschafts- und des Justizministerium geteilt.