Niedersachsen: Tierhalter können Tierwohlprämie beantragen
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Bei der sogenannten Ringelschwanzprämie sind nach Darstellung von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer z. B. die Ferkelaufzucht, die Haltung auf Stroh, Beschäftigungsmöglichkeiten oder ein am Tierwohl orientiertes Fütterungs- und Stallklimamanagement sowie die intensive Beobachtung der Tiere relevante Faktoren.
„Eine Schweinehaltung, die diese Aspekte berücksichtigt, verursacht natürlich mehr Kosten und Arbeitsaufwand und muss deshalb auch entsprechend besser honoriert werden als die heute in Deutschland betriebene konventionelle Schweinehaltung“, erklärte der Grünen-Politiker. Deshalb habe sich das Land nach intensiver Beratung mit Fachleuten dafür entschieden, „eine Ringelschwanzprämie in Höhe von 16,50 Euro pro Mastschwein auszuzahlen“.
Höherer Aufwand soll honoriert werden
Diese werde jedoch nur Landwirten gewährt, die ein überzeugendes Konzept für den angemeldeten Bestand vorwiesen, bei dem zudem zu jeder Zeit mindestens 70 % der Tiere mit einem intakten Ringelschwanz ausgestattet seien. Intakt sei ein Ringelschwanz immer dann, wenn er unversehrt sei, so der Minister. Nicht erlaubt sei die gleichzeitige Haltung von kupierten und unkupierten Tieren in einer Gruppe. Die Zuwendung könne für höchstens 1 000 Tiere pro Mastdurchgang gewährt werden.
Haltungsbedingungen für Legehennen vorgegeben
Wie bei der Ringelschwanzprämie werden auch für Legehennen bestimmte Haltungsbedingungen vorgegeben, die zu einer Verbesserung des Tierwohls beitragen sollen. So soll es mehr Platz, eine bessere Ausstattung des Stalles, eine gute Fütterung, Beschäftigungsmaterial sowie Nester und Sitzstangen geben. Zudem dürften in den Ställen nur Tiere gehalten werden, bei denen die Schnäbel nicht kupiert worden seien. Förderfähig seien Kosten, die dem Antragsteller durch die Einhaltung dieser über dem gesetzlichen Standard liegenden Haltungsbedingungen und für die erforderliche intensive Tierbetreuung entstünden. Den Förderbetrag pro Henne bezifferte das Agrarressort auf 1,70 Euro.
Ripke: Dem Grunde nach ist der Ansatz gut
In seiner Stellungnahme zur Tierwohlprämie für Legehennen betonte Friedrich-Otto-Ripke, der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW): „Dem Grunde nach ist die Prämie richtig. Sie erkennt an, dass beim Verzicht auf die Schnabelbehandlung von Legehennen das Herdenmanagement hinsichtlich Sach- und Personalaufwand deutlich teurer wird. Diese Mehrkosten können keinesfalls allein vom Tierhalter getragen werden. Staat, Lebensmitteleinzelhandel und Verbraucher werden sich zukünftig daran beteiligen müssen.“
Minister Meyer gebe hier also von Niedersachsen aus ein wichtiges Signal. Dennoch sei die Legehennen-Prämie von ihrem Tierwohl-Effekt her zum gegenwärtigen Zeitpunkt klar abzulehnen. „Anders als bei der Ringelschwanzprämie bei Schweinen ist diese nämlich nicht ergebnisbezogen, sondern lediglich auflagenbezogen. Das heißt, sie wird ausgezahlt, wenn sich die antragstellenden Tierhalter an die erteilten Auflagen halten. Sie bekommen ihr Geld auch, wenn die Folgen für die Legehennen dramatisch mit mehr Tierleid durch Kannibalismus verbunden sind.“ Und das werde – wie alle bisherigen wissenschaftlich begleiteten Versuche zum Verzicht auf die Schnabelbehandlung bei Legehennen in Deutschland zeigten – noch regelmäßig der Fall sein, gab der NGW-Vorsitzende zu bedenken.
Wenn man die Tierwohlprämie aus diesem Blickwinkel betrachte, dann werde deutlich, dass es sich um eine politische Lockprämie und nicht um eine echte Tierschutzprämie handele. Ohne die notwendige Begleitbasis in Form sicher funktionierender Haltungsempfehlungen komme sie zu früh und könne nur von wenigen Einzelbetrieben sinnvoll und im Interesse des Tierwohls der Legehennen genutzt werden. „Die Beschränkung auf wenige und bestimmte Antragsteller ist möglicherweise auch beabsichtigt, denn die Prämie soll nur an Betriebe mit einer Besatzdichte von maximal sieben Hennen pro m2 gezahlt werden, so dass nahezu nur Biobetriebe die Tierwohlprämie beantragen können.“ Das sei komisch, da eine geringere Besatzdichte kein entscheidender Positivfaktor bei der Vermeidung von Kannibalismus zu sein scheine. „Sehr wohl hat die Besatzdichte jedoch starken Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Legehennenbetriebe im hart umkämpften europäischen und globalen Eiermarkt.“
Weitere Informationen, Zeitpläne und Antragsformulare: www.tierwohl.niedersachsen.de