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EU-Tiergesundheitsrecht: Neufassung auf der Zielgeraden

Die Annahme des neuen EU-Tiergesundheitsrechts schreitet voran. Mit der anstehenden Einigung sollen insbesondere die Zuständigkeitsbereiche von Tierhaltern, Händlern, Tierärzten und Behörden besser abgegrenzt werden. Eine Reihe von Rechtstexten, die teilweise bis ins Jahr 1964 zurückreichen, wird damit in eine einzige Verordnung überführt.

 

Im Zentrum der Maßnahmen stehen hochansteckende Tierkrankheiten wie die Maul- und Klauenseuche (MKS), die Blauzungenkrankheit oder die Klassische Geflügelpest. Verbesserte Instrumente zur Meldung und Überwachung von Tierkrankheiten sollen die Verbreitung von Epide­mien eindämmen. Gleichzeitig sollen Tiertransporte künftig proportional zum Risiko eingeschränkt werden; im Falle eines geringen Risikos würden die Auflagen weniger scharf ausfallen.


Die Berichterstatterin Marit Paulsen von den schwedischen Liberalen nannte die Einigung einen großen Schritt nach vorn für den Agrarsektor. „Die wichtigste Errungenschaft ist, dass die neuen Regeln zum ersten Mal eine klare Verbindung zwischen Tierschutz, Tiergesundheit und Volksgesundheit herstellen“, betonte Paulsen im Anschluss an die Abstimmung. Außerdem seien die neuen Regeln ein Musterbeispiel für leicht verständliche Vorschriften.

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