Billigung von Stalleinbrüchen nicht hinnehmbar
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Bezüglich der zwei Einbrüche in baden-württembergische Putenställe in der Nacht zum 11. Mai 2015 wird die Tierschutzbeauftragte des Landes, Dr. Cornelie Jäger, im SWR mit der Äußerung zitiert, es gebe Fälle, „wo es solche illegal gedrehten Filme braucht, um die öffentliche Diskussion in Gang zu setzen“. Infolge dieser Einbrüche sogenannter Tierrechtler wurde ein Landwirt verletzt, 250 Puten starben.
Die deutsche Geflügelwirtschaft ist über die Äußerungen der Tierschutzbeauftragten sehr irritiert. Sie lassen erkennen, dass Dr. Jäger diese von selbst ernannten Tierschützern begangenen Straftaten offenbar für gerechtfertigt hält. „Eine solche Äußerung einer öffentlich bestellten Tierschutzbeauftragten ist nicht hinnehmbar“, entrüstete sich Dr. Thomas Janning als Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Gerade bei einem gesellschaftlich so intensiv diskutierten Thema wie der Nutztierhaltung sollten aus Sicht der Geflügelwirtschaft besonders Behörden darauf hinwirken, dass der Boden der Rechtsstaatlichkeit von keiner Interessensgruppe verlassen wird.
„Wir stellen uns gern offen jeder Diskussion, natürlich auch mit anerkannten und seriösen Tierschutzverbänden“, betonte Janning. Anders seien hingegen militante Aktivisten zu bewerten, die vor illegalen Handlungen wie Hausfriedensbruch oder Schlimmerem nicht zurückschreckten, wie die aktuellen Beispiele zeigten: „Hier erwarten unsere Landwirte eine deutliche Unterstützung durch die Behörden und nicht etwa die Billigung eines rechtswidrigen Verhaltens“, sagte Janning. „Wir erwarten daher von Dr. Jäger, dass sie diese Außerung zurücknimmt“, forderte der Geschäftsführer des ZDG.