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NRW: Gemeinsame Erklärung zum Verzicht auf Schnabelkürzen in Vorbereitung

Eine gemeinsame Erklärung zum Verzicht auf das „routinemäßige Kürzen des Schnabels bei Legehennen und Mastputen“ des Landes Nordrhein-Westfalen kündigte Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, Referatsleiter Tierschutz im dortigen Landwirtschaftsministerium, auf dem NRW-Geflügeltag an.
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Der Inhalt der Erklärung werde derzeit zwischen den Vertragspartnern, dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband, dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Geflügelwirtschaftsverband NRW sowie Organisationen des Handels und des Tierschutzes ausgehandelt.

In der Erklärung werden auch die Rahmendaten eines Versuchs in Pilotbetrieben festgeschrieben, bei dem der sogenannte sekundäre Kannibalismus bei Geflügel im Mittelpunkt stehen wird. Im Gegensatz zum primären Kannibalismus, der auf psychischen Stress – etwa eine reizarme Umgebung – zurückzuführen sei, beruhe der sekundäre Kannibalismus auf Stoffwechsel­entgleisungen, deren Ursache möglicherweise in der Fütterung liegen könnten. Dieser Zusammenhang sei bereits aus der Schweinehaltung bekannt, erläuterte Jaeger. Das Pilotprojekt konzentriere sich daher auf die Fütterung des Geflügels. Er vermutet, so erklärte der Veterinärmediziner, dass Störungen im Darm auch für Entzündungen der Geflügelhaut verantwortlich seien. Diese Entzündungen entstehen ohne Infektion von außen und führten dazu, dass der Federfollikel absterbe und den Federkiel freigebe. Wie aus der Forschung mit Ziervögeln bekannt sei, erzeuge dieser Vorgang Juckreiz. Der könnte eine Erklärung dafür sein, dass sich die Vögel überhaupt von Artgenossen bepicken ließen. Uber diese Theorie wird kon­trovers diskutiert.

Für die Koordination des Projekts, das Mitte des Jahres starten soll, habe das Ministerium eine zusätzliche Stelle geschaffen, berichtete Jaeger.

Einen ausführlichen Bericht zum NRW-Geflügeltag auf Haus Düsse lesen Sie in der DGS 20/2015.