Schnabelbehandlung ist Tierschutz
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In Niedersachsen wird ab Ende 2016 das Behandeln des Schnabels bei Legehennen verboten. Etliche Versuchsreihen haben jedoch ergeben, dass man auf eine Schabelbehandlung bei Legehennen nicht grundsätzlich verzichten kann. In Kleingruppenhaltung wäre keine Schnabelbehandlung nötig, aber in der Boden- und Freilandhaltung sehe ich große Schwierigkeiten. Selbst wenn nur 10 % der unbehandelten Hennen zu Kannibalismus neigen, sind die Folgen meiner Überzeugung nach kein Tierschutz mehr.
Das Touchieren der Schnäbel am ersten Lebenstag mag etwas schmerzhaft sein. Viel größer ist das Risiko aber, wenn die Hennen anfangen, sich gegenseitig zu bepicken. Das fördert nicht nur die Verbreitung von Krankheiten aller Art, sondern die Tiere können sogar verbluten, weil z. B. ihre Innereien gefressen werden. Die Verletzungen und Erkrankungen, die durch Kannibalismus verursacht werden, sind oft nicht mit Medikamenten zu heilen. Es kommt vor, dass in einer Legeperiode Verluste von 20 bis 25 % auftreten.
Ich bin seit 50 Jahren in Legehennenbetrieben und als Berater für Legehennenhalter tätig. In dieser Zeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass alle Hennenhalter und ihre Mitarbeiter auf eine ruhige und gut befriedete Herde stolz sind. Ich kenne niemanden, dem die Arbeit im Stall Spaß macht, wenn die Hennen Schmerzen haben oder ihnen Leid zugefügt wird.
Tierschutz fängt da an, wo man aus Erfahrung weiß, dass mit der Behandlung des Schnabels am ersten Lebenstag eine große Sicherheit für die nächsten 18 Monate gegeben ist. Wenn man auch nur 5 % der Hennen vor großen Schmerzen und Tod bewahren kann, dann sollten oder müssten die geringen Schmerzen, die die Schnabelbehandlung bei allen Hennenküken verursacht, zu akzeptieren sein.
Die Behandlung der Schnäbel ist erst mit der Boden- und Freilandhaltung wieder ins Bewusstsein gekommen. Politikern und Verbrauchern müssen die Zusammenhänge vernünftig erläutert werden, damit sie sie verstehen.
Den vollständigen Leserbrief lesen Sie in der DGS 17/2015.