Klares Nein zur Stallhaltung von Straußen
Die Mitglieder von artgerecht e. V., dem Berufsverband Deutsche Straußenzucht, forderten bei der Jahreshauptversammlung ein grundsätzliches Verbotder generellen Stallhaltung.
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Die Diskussion um eine Stallhaltung von Straußen ist so alt wie die Straußenhaltung selbst. Schon in den frühen 1990er Jahren begründete der Deutsche Tierschutzbund sein damaliges Nein zum Strauß in der Landwirtschaft u. a. mit der Befürchtung, dass bald auch Strauße in großer Anzahl im Stall gehalten würden.
Die Halterverbände (Bundesverband Deutscher Straußenzüchter e. V. und artgerecht e. V., der Berufsverband Deutsche Straußenzucht) hielten dem immer entgegen, dass der Strauß als effizientester Verwerter von Rohfaser nur bei ganzjähriger Weidehaltung wirtschaftlich aufzuziehen sei. Und sie verpflichteten ihre Mitglieder per Satzung zu dieser Haltungsform.
Dennoch: Nicht jeder wollte sich darauf festlegen lassen. Einige Landwirte, die ihr Geld in der Vergangenheit mit konventioneller Tierhaltung verdient haben, haben weiterhin an der Stallhaltung festgehalten.
In Niedersachsen, wo in einigen Regionen schwere Böden vorherrschen, werden Straußenhalter vom Landwirtschaftsministerium in Hannover per Verordnung zu einem sogenannten Trockengehege gezwungen. Diese 500 m2 große, überdachte und verschließbare Einrichtung für jeweils drei bis fünf adulte Strauße soll Tierelend in Schlammwüsten verhindern. Dass damit aber einer generellen Stallhaltung unfreiwillig Vorschub geleistet wird, wurde allem Anschein nach nicht bedacht.
Allein schon deshalb gehen die Mitglieder von artgerecht e. V. auf die Barrikaden. In einer sehr emotionalen Diskussion bei der Jahreshauptversammlung am 15. März 2015 im hessischen Hadamar empörten sie sich darüber, „wie überhaupt jemand auf die abwegige Idee kommen könne, Strauße im Stall zu halten“. Lediglich ein kurzfristiges Einsperren in begründeten Notfällen sei zu tolerieren. Wenn die verfügbaren Flächen eine ganzjährige Weidehaltung nicht zulassen würden, dann dürften darauf eben keine Strauße gehalten werden.
Mit dieser Aussage gehen die Mitgliedsbetriebe des Berufsverbands Deutsche Straußenzucht weit über die bisher geltenden Mindestanforderungen an die Straußenhaltung hinaus. Dort werden zwar Mindestflächen gefordert – nach Ansicht von artgerecht e.V. sind diese völlig unzureichend –, bieten bei nassem Boden aber als Alternative die Nutzung eines sogenannten Trockengeheges. Da eine derartige Anlage nach Ansicht des Berufsverbandes aber tierschutzwidrig ist, sollen Strauße – so die Forderung der artgerecht-Mitglieder – nur auf Flächen gehalten werden dürfen, die ohne Drainage-Maßnahmen auch ganzjährig von Pferden beweidet werden könnten.
Der Berufsverband will nun eine wissenschaftliche Untersuchung von Haltungen vor allem in Norddeutschland ermöglichen, die sich mit den klimatischen Bedingungen und der Bodenbeschaffenheit einerseits und den daraus resultierenden Anforderungen an eine tierschutzgerechte Straußenhaltung andererseits befasst. Außerdem wird der Verband bereits in den kommenden Wochen mit Vertretern des Bundes und der Länder sprechen, um eine Neufassung der umstrittenen Mindestanforderungen an die Straußenhaltung zu erreichen.