Bundesratsinitiative zur Kleingruppenhaltung
Am 27. März 2015 haben sich die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen für ein bundesweites Verbot der Kleingruppenhaltung zum Jahr 2025 eingesetzt. Die Bundesregierung machte ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zu deren Entschließungsantrag deutlich.
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Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für die „tiergerechte Haltung von Legehennen“ vorzulegen. Ziel der Verordnung soll – entsprechend dem Beschluss vom 2. März 2012 – ein Verbot für Anlagen zur Kleingruppenhaltung zum Jahr 2025 sein. Ihre Standpunkte zu diesem Thema haben Christian Meyer, niedersächsischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie Dr. Maria Flachsbarth, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bei der Sitzung des Bundesrates dargelegt.
Christian Meyer begründete den Antrag u. a. mit der formellen Unvereinbarkeit der Kleingruppenhaltung mit dem Grundgesetz aufgrund der nicht ausreichenden Tiergerechtheit, einer fehlenden Rechtssicherheit und der formalen Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Kleingruppenhaltung. Die ehemals vorgeschlagenen Übergangsfristen bis Ende 2035 seien deutlich zu lang. Dabei berief er sich auf das KTBL-Gutachten, das Übergangsfristen für die überwiegend Ende 2009 in Benutzung genommenen Anlagen von 13 bis 15 Jahren als ausreichend ausweise. Den verfassungsrechtlichen Anforderungen wäre durch eine solche Regelung Genüge getan.
Dr. Maria Flachsbarth zeigte sich stark verwundert über diesen Entschließungsantrag. Die Bundesregierung habe ihre diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bedenken bereits ausführlich begründet und dargelegt, dass es für eine solche Regelung an einer hinreichenden Ermächtigung fehle. Die einschlägige Ermächtigung des Tierschutzgesetzes gäbe nur die Befugnis, die Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung näher zu bestimmen, nicht aber eine in der Praxis bestehende Haltungsform ausdrücklich zu verbieten.
Das von Minister Meyer angeführte KTBL-Gutachten lege ausführlich dar, dass man die Kleingruppenhaltung nur auslaufen lassen könne, hinsichtlich der Weiternutzung bestehender Anlagen müsse jedoch die tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Zudem lägen keine neuen Erkenntnisse oder rechtlichen Erwägungen vor, die für eine Änderung der Bewertungen sprechen würden. Die damalige Bewertung der Bundesregierung habe daher weiter Bestand. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe fest zum damaligen Konsens des Auslaufens der Kleingruppenhaltung, zumal diese Haltungsform weiter an Bedeutung verloren habe. Dr. Flachsbarth fordert die Länder daher auf, sich auf eine verfassungskonforme Übergangslösung zu verständigen. Man sei dann bereit, das Thema wieder aufzugreifen.
Nach erfolgter Anhörung wurde das Thema zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss des Bundesrates für Agrarpolitik und Verbraucherschutz überwiesen. Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 20. April 2015 statt.
Der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) begrüßt die konsequente Haltung der Bundesregierung. Deren Einschätzung decke sich mit der Auffassung der Branche, dass in den Bestandsschutz bestehender Anlagen nicht eingegriffen werden dürfe.