Kleingruppenhaltung: Bestandsschutz gewährleisten!
Die Haltung von Legehennen wird wieder Thema im Bundesrat. Die Landwirtschaftsministerin von Rheinland-Pfalz, Ulrike Höfken, und ihr niedersächsischer Amtskollege Christian Meyer kündigten an, am 27. März 2015 einen Antrag zur Beendigung der Kleingruppenhaltung von Legehennen in die Länderkammer einzubringen.
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Höfken und Meyer erinnerten daran, dass die Länder bereits 2012 beschlossen hätten, Kleingruppenkäfige nur noch bis zum Jahr 2023 zuzulassen. Die damalige Bundesregierung habe den Länderkammerbeschluss jedoch nicht umgesetzt.
In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt appellierten Leo Graf von Drechsel, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, und Günter Scheper, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei, eindringlich, den Betrieben mit Kleingruppenhaltung den notwendigen Vertrauensschutz zu gewähren. Eine Übergangsfrist von unter einer bei den Investitionen kalkulierten Nutzungsdauer von 30 Jahren wäre ein erheblicher Eingriff in den Bestandsschutz für bestehende Anlagen.
Damit wäre eine nicht unerhebliche Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet, deren Entwicklung sich erst im Vertrauen auf eine Verlässlichkeit des im Jahr 2006 geschaffenen Rechtsrahmens ergeben hat. Deshalb werde die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, an ihrer bisherigen Position festzuhalten und einer möglichen entsprechenden Entschließung des Bundesrates nicht nachzukommen.
Nach Angaben der MEG Marktinfo Eier & Geflügel in Bonn liegt der Anteil der Kleingruppenhaltung an den Haltungsplätzen insgesamt bei 10,8 %, was rund 5 Mio. Hennenplätzen entspricht.