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Fleisch: Herkunftskennzeichnung ausweiten!

Die deutschen Agrarminister sollen sich für eine zeitnahe, EU-weite Herkunftsangabe bei Fleisch­zubereitungen und -erzeugnissen sowie im Großverbrauchersegment einsetzen.
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Diese Forderung hat die deutsche Geflügelwirtschaft einen Tag vor der Agrarministerkonferenz in Bad Homburg an die deutsche Politik gerichtet. „Dem Verbraucher soll ein größtmögliches Maß an Transparenz geboten werden“, sagt Dr. Thomas Janning, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG).

Convenience-Produkte und Restaurants nicht vergessen

Die ab 15. April 2015 EU-weite verbindliche Herkunftsangabe für unbehandeltes frisches und gefrorenes Geflügelfleisch sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend: „Wir freuen uns, dass mit dieser Pflichtkennzeichnung der Herkunft eine langjährige Forderung der Geflügelfleischwirtschaft in EU-Recht umgesetzt wird. Das reicht aber nicht: Denn warum sollte der Verbraucher beim Kauf von Convenience-Produkten oder Wurstwaren und beim Besuch von Kantinen nicht wissen wollen und sollen, woher die Produkte stammen?“, fragt Janning. Auch hier müsse dem Interesse der Konsumenten an Informationen zur Herkunft ihrer Lebensmittel Rechnung getragen werden.
Nachbesserungsbedarf sieht der ZDG vor allem angesichts der Marktrelevanz bislang unberücksichtigter Bereiche. So werden über das Großverbrauchersegment – also Restaurants, Kantinen, Mensen und sonstige Außer-Haus-Verpflegung – in Deutschland rund zwei Drittel des Geflügelfleischs abgesetzt!

Haltungskennzeichnung darf nicht diskreditieren

Grundsätzlich aufgeschlossen steht die Geflügelwirtschaft einer Kennzeichnung der Haltungsform auf Geflügelfleisch gegenüber. Anders als die Forderung von Baden-Württembergs Agrarminister Alexander Bonde es suggeriere, bedürfe es dafür aber keiner neuen Vorschrift. Dafür gebe es die in den Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch definierten Regelungen. „Seit Jahren gibt es eine gesetzliche Grundlage zu den bei Geflügelfleisch zugelassenen Haltungsformen, anhand derer eine verlässliche Kennzeichnung umsetzbar wäre“, so der ZDG-Geschäftsführer, der darauf verweist, dass sich auch die von Bonde als Vergleichsmodell angeführte Eierkennzeichnung an den geltenden Vermarktungsnormen orientiere. Die formulierten Kriterien (laut Bonde könnte die Fleischkennzeichnung so aussehen: 0 für Öko, 1 für Freilandauslauf, 2 für 30 % mehr Platz, 3 für gesetzliche Mindeststandards) seien willkürlich gewählt und entbehrten einer gesetzlichen und wissenschaftlichen Basis, kritisiert Janning: „Für die Wirtschaft ist es nicht akzeptabel, dass die heute geltenden, rechtlich abgesicherten Haltungsformen, die aufgrund einer umfassenden wissenschaftlichen Beurteilung entwickelt wurden, durch eine diskreditierende Kennzeichnung ins Abseits geführt werden sollen.“