Verzicht auf Schnabelbehandlung kein Problem - bei 4 Lux im Stall
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Nils Steinsland von der norwegischen Brüterei Steinsland & Co, Vermehrer von Lohmann-Hybriden mit einem Marktanteil von ca. 85 %, berichtete auf dem 6. Osnabrücker Geflügelsymposium Mitte Februar, wie in seinem Heimatland Eier produziert werden – und zwar seit 40 Jahren ohne Schnabelbehandlung der Hennen. „Schon 1974 wurden bei uns solche Eingriffe an Tieren verboten. Das hatte bei den Hühnern keine Auswirkungen, denn bis 2003 haben wir maximal drei Tiere in einem Käfig gehalten.“
Zwischen 2003 und 2012 seien die Anforderungen an das EU-Recht angepasst worden, so dass inzwischen 62 % der Hennen in Bodenhaltung und 35 % in ausgestalteten Käfigen (800 cm2 je Huhn) gehalten würden. Der Anteil Biohühner betrage nur 3 %. Dass es nur wenige Probleme mit Federpicken und so gut wie keine mit Kannibalismus in Norwegen gebe, sei u. a. darauf zurückzuführen, dass von den ca. 3,5 Mio. Legehennen 98 % weiße (v. a. LSL) und nur 2 % braune Herkünfte seien. „Die Weißen kommen bei uns bestens zurecht.“
Bodenhaltungsställe ohne natürliches Licht
Außerdem hätten die Bodenhaltungsställe keine Fenster und auch das Lichtprogramm sei angepasst: „13 bis 14 Stunden Licht sind genug“, betonte Steinsland. Was die erforderliche Helligkeit in der Bodenhaltung angehe, orientiere man sich an der Anzahl verlegter Eier und an der Leistung der Tiere. Beides sei bei 4 bis 5 Lux absolut in Ordnung. Auch in der Aufzucht werde mit dieser Lichtintensität gearbeitet. „Anfangs haben wir mit höheren Luxzahlen gearbeitet und sofort ist Federpicken aufgetreten.“
Natürlich werde auch auf eine ausbalancierte Fütterung geachtet. Grober Kalk sei nicht nur gut für die Schalenstabilität und die Futterstruktur, sondern er diene auch als Beschäftigungsmaterial. Und ja, einen Notfallplan habe man auch, sollte doch einmal Federpicken oder Kannibalismus auftreten: Die Lichtintensität könne noch weiter reduziert werden, Salzgaben seien vorgesehen und es sei möglich, die Schnäbel nachträglich zu stutzen. Nicht vorgesehen sei der Einsatz von Beschäftigungsmaterial.