Auch NRW hebt Erlass zur Aufstallpflicht in Risikogebieten auf
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Grund für die Stallpflicht waren die Vogelgrippeausbrüche im letzten Jahr gewesen. Das Ministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte in NRW gebeten, eine eigene Risikoeinschätzung vor Ort vorzunehmen. Sie sollen überprüfen, ob es weiter notwendig ist, die Stallpflicht aufrechtzuerhalten und in eigener Zuständigkeit über eine Aufstallung in den jeweiligen Risikogebieten entscheiden.
Nach mehreren Vogelgrippe-Fällen war im letzten Jahr in mehreren Bundesländern eine Stallpflicht verhängt worden. Auch in NRW wurden Risikogebiete ausgewiesen, um ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Hausgeflügel zu verhindern. Diese Gebiete wurden in stark frequentierten Flugzonen von Zugvögeln ausgewiesen und dort, wo sich viele Zugvögel niederlassen. Die Stallpflicht in Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden wurde aufgehoben. Niedersachsen hat sich ähnlich wie NRW gegenüber den Kreisen ebenfalls für eine Lockerung der Stallpflicht ausgesprochen.
Weitere Informationen sowie die Pressemitteilung von November 2014 finden Sie hier.