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Mecklenburg-Vorpommern hebt Stallpflicht in Risikogebieten auf

Man habe keine aktuellen Nachweise von H5N8. Somit ist Mecklenburg-Vorpommern frei von H5N8, so der Landwirtschaftsminister des Landes.
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„Wir haben keine aktuellen Nachweise von H5N8 mehr finden können. Somit ist Mecklenburg-Vorpommern endlich frei von H5N8. Daher bin ich froh, dass wir das Aufstallgebot aufheben können und hoffe, dass wir frei von der Geflügelpest bleiben", sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern (MLUV) und bat gleichzeitig alle Geflügelhalter: "Nehmen Sie die Gefahr durch die Geflügelpest nach wie vor ernst und halten Sie alle Hygienevorschriften ein!“

Nach den Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza (AI) des Subtyps H5N8 in einem Putenmastbestand in Heinrichswalde am 05. November 2014, im Zoo Rostock am 07. Janur und in zwei kleinen Geflügelhaltungen in Anklam am 22. und 26. Januar 2015 sind keine weiteren Vogelgrippefälle aufgetreten. Nachdem bereits am 16. Februar der Sperrbezirk um die zwei betroffenen Geflügelbestände in Anklam aufgehoben werden konnten, wurde das Beobachtungsgebiet am 15. Februar aufgelöst. Damit sind sämtliche Restriktionsgebiete in Folge von AI-Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen und die damit verbundenen Beschränkungen nach der Geflügelpest-Verordnung aufgehoben.

Ab 28. Februar darf Geflügel überall raus, Kontakt mit Wildvögeln ist weiterhin zu vermeiden

Derzeit sind auch keine neuen H5N8-Nachweise aus den Überwinterungsgebieten der für das Land zutreffenden Zugvogel-Populationen bekannt. Das Risiko der Einschleppung von H5N8 durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausgeflügelbestände wird inzwischen als mäßig eingeschätzt, sagte Backhaus. Die Aufhebung der Aufstallung des Geflügels auch in den Wildvogelrisiko-Gebieten werde daher zum 28. Februar wirksam. Bei einem erneuten Nachweis einer hochpathogenen Variante der Vogelgrippe werde man die Entscheidung unverzüglich überdenken.

Im gesamten Land sind alle Geflügelhalter mit und ohne Freilandhaltung zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von direkten und indirekten Kontakten mit Wildvögeln aufgerufen. Für eine sich verschlechternde Seuchensituation  müssen Geflügelhalter die Voraussetzungen schaffen, Geflügel auch für eine längere Zeit im Stall halten zu können. Das aktive und passive Wildvogelmononitoring zur Erkennung des Auftretens von AI-Viren wird fortgesetzt.

Das Bürgertelefon (0385-5886066) wird aufgrund der aktuellen Situation nur noch bis zum  27. Februar geschaltet sein.