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Niedersachsen lockert Aufstallgebot

Ein Runderlass des niedersächsischen Agrarministeriums und die Bitten des NGW tragen Früchte: In vielen Regionen des Landes darf das Geflügel wieder raus.
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Nach Auskünften des NGW - Landesverband Niedersächsische Geflügelwirtschaft darf das Geflügel der Grafschaft Bentheim ab Dienstag (17. Januar 2015) wieder in das Freiland und im Landkreis Oldenburg voraussichtlich ab Ende dieser Woche. Zumindest außerhalb der Risikogebiete können Hühner und sonstiges Federvieh in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Osnabrück in den Auslauf. Im Emsland stand ein entsprechender Beschluss der Kreisverwaltung noch bis Redaktionsschluss aus.

Mit einem Runderlass vom 12. Februar 2015 hatte sich das niedersächsische Agrarministerium an die Landkreise mit der Bitte gewandt, die Aufstallpflicht zu lockern. Um diesen „sachlich nicht einfachen Schritt“ hatte der NGW-Vorsitzende Friedrich-Otto Ripke seit Tagen gebeten. Denn laut EU-Vorschrift dürfen Freiland- und Bioeier bei mehr als zwölf Wochen Stallhaltung nur noch als Bodenhaltungsware deklariert und verkauft werden.

Konsequenzen für Freilandhalter

Das hat Konsequenzen für die Freilandhalter, denn der niedersächsische Eiermarkt ist nicht abgeschottet. Auch in den Niederlanden war die Vogelgrippe ausgebrochen, es herrschen dort die gleichen Risikobedingungen wie in Niedersachsen vor. Trotzdem hatte die dortige Regierung entschieden, die Aufstallpflicht schon zum 8. Februar 2015 aufzuheben. Belgien hat die Aufhebung für den 19. Februar angekündigt. Auch Mecklenburg-Vorpommern wollte dem Vernehmen nach nicht zurückstehen.

„Das hätte dazu geführt, dass unsere Legehennenhalter ihre Kontrakte mit dem Einzelhandel für Freilandeier diese Woche an externe Anbieter längerfristig verloren hätten“, verdeutlichte der NGW-Vorsizende. Mit Preisen für Bodenhaltungseier von deutlich unter 9 Cent pro Ei wären viele Betriebe finanziell nicht fertiggeworden. Von den betroffenen rund 2,5 Mio. Freilandlegehennen hätten viele tausende vorzeitig geschlachtet werden müssen. „Das bleibt den Bauern und ihren Legehennen erspart und dafür sind wir Minister Christian Meyer sehr dankbar“, erklärte Ripke, der für eine schnelle Umsetzung des Runderlasses bei den Landkreisen warb. „Wir werden durch konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen und Intensivierung der Eigenkontrolluntersuchungen auf Vogelgrippe alles daran setzen, das Ausbruchsrisiko weiter so gering wie möglich zu halten.“

Absprachen auf einem Markt ohne Grenzen nötig

„Uns ist offensichtlich bewusster als den niederländischen Kollegen, dass die Aufstallpflicht keine unwichtige Rolle in der Vogelgrippeprävention spielt“, so Ripke weiterhin. Man habe sich ohne Abstimmung oder Information der Niederlande unter Zugzwang gesetzt gefühlt und gerade noch rechtzeitig eine Lösung gefunden, um Höfe- und Legehennensterben in Niedersachsen zu verhindern. Ripke forderte eine grenzüberschreitende behördliche Aufarbeitung des jüngsten Geschehens. Vogelgrippe sei ein Problem, das nicht vor Staatsgrenzen haltmache. „Es lässt sich nicht mit der vorrangigen und einseitigen Verfolgung von Handels- oder Eiermarktinteressen beherrschen!“ kritisierte der NGW-Vorsitzende.