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Stallpflicht wenn möglich aufheben

Der Ausbruch der Vogelgrippe wurde in Niedersachsen offiziell für beendet erklärt. Der NGW und das Ministerium haben die Landkreise darum gebeten, die Stallpflicht für Geflügel zu überdenken.
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Umfangreiche Untersuchungen haben bislang keine weiteren Vogelgrippefälle in Nutzgeflügelhaltungen bestätigt. Das teilte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer am 4. Februar 2015 mit. Die hochpathogene Form H5N8 war zuletzt Ende 2014 in zwei Geflügelbetrieben in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland bestätigt worden. Mit dem Ende der Maßnahmen in den Beobachtungsgebieten und Sperrbezirken wurde auch der Mitte Dezember 2014 ausgerufene Tierseuchen-Krisenfall beendet. Meyer mahnte trotzdem weiter zu erhöhter Wachsamkeit: „Der von uns vollzogene Schritt bedeutet nicht, dass wir vor weiteren Ausbrüchen gefeit sind.“

Der Minister bat die Landkreise angesichts der neuen Lage um eine neue und ausgewogene Risikobewertung bezüglich der Stallpflicht von Freilandgeflügel. Trotz umfangreicher Untersuchungen sei nur bei einer tot aufgefundenen Möwe im Landkreis Aurich das Virus nachgewiesen worden. Von einer sehr hohen Prävalenz des aviären Influenza (AI)-Virus in der Wildvogelpopulation sei daher nicht auszugehen.

Stallpflicht in den Niederlanden bereits aufgehoben

Auch der NGW – Niedersächsische Geflügelwirtschaft Landesverband plädiert in einem Schreiben an die von der Aufstallungspflicht betroffenen niedersächsischen Landkreise dafür, die Stallpflicht aufzuheben. Dabei sollte landeseinheitlich vorgegangen werden. In den Niederlanden sei die Aufstallungsverpflichtung für Geflügel am 8. Februar 2015 aufgehoben. Neben einer neuen Risikobewertung seien die wirtschaftlichen Folgen für Legehennenhalter ein Grunddafür. Gemäß der EG-Verordnung 589/2008 gelte europaweit, dass Hennen in Freilandhaltung tagsüber ein uneingeschränkter Auslauf zu gewähren sei. Auch im Falle der Aufstallungspflicht infolge von AI dürfen Eier nicht länger als zwölf Wochen weiterhin als Ware aus Freilandhaltung vermarktet werden. Hätten die Niederlande an der Stallpflicht festgehalten, hätten Eier aus Bio- und Freilandhaltung ab KW 7 nach zwölf Wochen Stallpflicht als solche aus Bodenhaltung gekennzeichnet und vermarktet werden müssen.

Zwölf-Wochen-Frist endet Mitte Februar

Diese Vorgabe, so der NGW, treffe ab Mitte Februar auch Freilandhalter in Niedersachsen. Die Aufstallpflicht gelte wegen des Influenzageschehens in den Niederlanden seit Ende November 2014 in den grenznahen Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim und anschließend in weiteren Landkreisen mit Wildvogelzug oder -rast. Folglich würden in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim Mitte Februar die zwölf Wochen enden und nach und nach auch in weiteren Landkreisen mit Aufstallpflicht.

Die Vermarktung von Freiland- und Bioeiern als Bodenhaltungsware hätte nicht nur zur Folge, dass die Betriebe durch niedrige Preise von weit unter 9 Cent wirtschaftlichen Schaden erleiden. Wer zudem seine vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber dem Handel nicht einhalte, werde in der Regel vorerst ausgelistet. Für nicht wenige Legehennenhalter würde dies zu existenziellen Problemen führen.

Es drohen Marktverschiebungen und Schlachtungen

Zudem befürchtet der NGW längerfristige Marktverschiebungen, weil durch die Aufhebung der Stallpflicht in den Niederlanden der deutsche Handel auf Eier von dort zurückgreifen werde. Kurzfristig könnte es nichtsdestotrotz einen Engpass bei Freilandeiern geben, da es in Niedersachsen ca. 2 bis 2,5 Mio. Freilandplätze gebe. Legehennenbetriebe, die ihre Kosten nicht mehr decken könnten, müssten Tiere zudem kurzfristig schlachten, was Kritik im Bereich Tierschutz auslösen könne.

Sollte ein einheitliches Vorgehen bei der Aufhebung der Stallpflicht nicht möglich sein, rät der NGW in betroffenen Landkreisen zur Aufhebung nur außerhalb der von Wildvögeln besuchten Flächen. Dann könnten betroffeneHalter eine betriebsindividuelle Risikobewertung für die Aufhebung der Stallpflicht bei der Veterinärbehörde beantragen. Hier weist der NGW allerdings auch auf bürokratischen Aufwand, Zeitverzögerungen und Ungleichbehandlungen innerhalb Niedersachsens hin.