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H5N8 in einer Kleinstgeflügelhaltung in Mecklenburg-Vorpommern

In der Region Anklam wurde am 20. Januar 2015 in einer Kleinstgeflügelhaltung das hochpathogene Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen und amtlich bestätigt.
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In diesem Bestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden 2 Gänse, 27 Enten und 21 Hühner gehalten. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (MLUV), rief dazu auf, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.

In dem Ausbruchsbestand waren 4 Hühner verendet, eine Beprobung wurde eingeleitet und H5N8 nachgewiesen. Daraufhin wurde eine Tötung von 2 Gänsen, 27 Enten und 21 Hühnern aus dem Bestand eingeleitet. Gleichzeitig sind die epidemiologischen Untersuchungen angelaufen und weitere Seuchenpräventionsmaßnahmen wurden verfügt. Neben dem bereits erwiesenen H5N8-Tier trugen fünf weitere Hühner aus dem Ausbruchsbestand einen Geflügelpesterreger in sich. Die fünf Tiere gehören zu den bereits getöteten Tieren.

Eingerichtet wurde ein Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km rund um Anklam. In diesen Gebieten gilt ab sofort ein Aufstallungsgebot. Außerdem ist es untersagt, tierische Geflügelprodukte in den Verkehr zu bringen. Im 3km-Radius sind 159 Haltungen mit ca. 3200 Tieren, im 10 km-Radius 907 Haltungen mit insgesamt ca. 51000 Tieren registriert.

Es folgt nun eine risikoorientierte Untersuchung der Umgebung rund um den Ausbruchsbetrieb. Zu den Risikofaktoren zählen u.a. die Distanz zum Betrieb, die Art und Größe der Haltung. Von einer Tötung im 3 km-Radius wird vorerst abgesehen, da es sich gemäß § 20 der Geflügelpestverordnung beim Ausbruchsbetrieb um einen nicht erwerbsmäßigen, kleinen Betrieb handelt, der keine tierischen Produkte in den Handelsverkehr brachte. Gibt es jedoch weitere Nachweise der Vogelgrippe, müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Ursachenforschung steht am Anfang. Sicher ist, dass die Tiere Kontaktmöglichkeiten zu Wildvögeln durchgängig hatten, so dass dieser Eintragsweg als wahrscheinlich gilt. „Es wird aber in alle Richtungen ermittelt. Wir haben die Gewissheit, dass das Virus in der Umwelt ist und ihm die Haltungsweise und die Größe eines Bestandes schlichtweg egal ist. Erst war es eine große Putenhaltung, dann ein Wildvogel, anschließend der Zoo Rostock und nun ein kleiner Bestand“, unterstrich Dr. Backhaus.

Das Aufstallgebot in den Risikogebieten gilt weiterhin. Hierzu sind auf der Homepage des Ministeriums die entsprechenden Karten und Gemeindelisten verfügbar. Auch wird weiterhin das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385-588 6066 werktags zwischen 09 und 14 Uhr für Vogelgrippefragen frei geschaltet sein.