Geänderte Eilverordnung zur Testpflicht von Wassergeflügel
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Die Beschränkung des Verbringens bestimmten Geflügels (Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung - GeflVerbBeschränkV) vom 22. Dezember 2014 wurde geändert und durch die "Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung vom 18. Januar 2015" ersetzt. Gemäß § 1 Absatz 1 sind Eintagsküken nun explizit von den Verbringungsbeschränkungen ausgenommen. Zudem kann gemäß § 1 Absatz 3 auf eine Untersuchung der zu verbringenden Enten und Gänse verzichtet werden, wenn sie zusammen mit Puten oder Hühnern, sogenannten Sentineltieren, gehalten werden.