H5N8 bei Weißstorch im Rostocker Zoo
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„Der jetzt festgestellte Fall zeigt leider, dass die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest nicht gebannt ist. Ich appelliere an alle Geflügelhalter im Land, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, so Dr. Till Backhaus, Ressortchef des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MLUV). Hierzu gehöre insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren dürfe Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Weißstörche und Enten mussten getötet werden
Alle 12 gehaltenen Weißstörche sind aus Gründen der Seuchenprävention getötet worden bzw. waren bereits verendet. Ferner wurden 23 Enten, die im gleichen Stallgebäude untergebracht sind, getötet. Von einer weiteren Tötung anderer Geflügelarten wird vorerst abgesehen, bis weitere Ergebnisse vorliegen. Dazu werden alle im Zoo gehaltenen Vögel beprobt und untersucht. Auch werden Futtermittel und Einstreu labortechnisch analysiert. Von einer Tötung aller Vögel kann bei Einhaltung besonderer tierseuchenhygienischer Bedingungen abgesehen werden. Hier geben die Paragrafen 20 und 21 der Geflügelpestverordnung die Möglichkeit für besondere Einrichtungen wie Zoos, die z. B. seltene Tierrassen für den Artenschutz halten. „Natürlich werden wir unser Vorgehen anpassen, sobald ein weiterer Nachweis von H5N8 gefunden werden sollte. Dies ist natürlich für die Tiere, die Besucherinnen und Besucher sowie den Zoo selbst bedauerlich. Doch die Seuchenprävention genießt absoluten Vorrang“, unterstrich der Minister.
„Es ist der erste Fall von H5N8 bei uns im Zoo und er geht uns allen sehr an die Nieren“, sagte Zoodirektor Udo Nagel. „Vor allem die Pfleger haben damit zu kämpfen, dass ihre Tiere gekeult werden müssen. Die große Population der Weißstörche war immer ein Besuchermagnet im Zoo." Man habe etwa 500 Vögel in 85 Arten, viele davon seien sehr selten.
Aufrechterhaltung Aufstallgebot in Risikogebieten
Eine temporäre Schließung des Zoos wird vorerst für den Vogelbereich aufrecht erhalten, bis die Ergebnisse der weiteren Proben vorliegen und die Ursachforschung weitere Erkenntnisse vorliegen. Der Zooteil rund um das Darwineum kann ab morgen wieder besucht werden. „An der Stelle möchte ich nochmals betonen, dass nach heutigem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefahr für den Menschen existiert, doch das Virus für die infizierten Tiere meist tödlich verläuft“, hob Dr. Backhaus hervor.
In einem Radius von 10 km um den Zoo wird eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer die Geflügelhaltungen risikoortientiert ebenfalls untersucht und ggf. beprobt werden. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden in Abhängigkeit von den weiteren Untersuchungsergebnissen eingerichtet. Insgesamt sind in einem Umkreis von 3 km ca. 95 Hobbygeflügelhaltungen bekannt. Eine Tötung dieser Tiere ist bisher nicht vorgesehen.
Auch wird das Aufstallgebot in Risikogebieten aufgrund des neuen Fundes nicht aufgehoben werden können. Hierzu sind auf der Homepage des Ministeriums die entsprechenden Karten und Gemeindelisten verfügbar. Auch wird weiterhin das Bürgertelefon unter der 0385-588 6066 werktags zwischen 09 und 14 Uhr für Vogelgrippefragen frei geschaltet sein.