Niedersachsen: Keine weiteren Vogelgrippefälle
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In Niedersachsen war zuletzt am 20. Dezember 2014 in einem Betrieb mit ca. 10 100 Mastenten der hochpathogene AI-Erreger vom Typ H5N8 festgestellt worden, nach einem Befund im Landkreis Cloppenburg am 16. Dezember in einem Putenmastbetrieb. Die vor Weihnachten vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) vorgenommenen Untersuchungen von Proben aus Geflügelbeständen in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg auf H5N8 fielen allesamt negativ aus.
Bleibt es weiterhin ruhig, wird das am 19. Dezember 2014 auferlegte Wiederbelegungsverbotsgebiet für sämtliches Geflügel im Landkreis Cloppenburg voraussichtlich aufgehoben. Die vollständige Aufhebung würde dann am Freitag, den 9. Januar 2015 in Kraft treten. Ab 8. Januar sollen nach Informationen des NGW - Landesverband Niedersächsische Geflügelwirtschaft Aufhebungsuntersuchungen erfolgen. Sollten alle Untersuchungen Influenza-negativ sein, könnte Mitte nächster Woche auch der Sperrbezirk aufgehoben und in das Beobachtungsgebiet übergehen. Ab der 3. Kalenderwoche (KW) sollen dann die Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet erfolgen. Resultieren auch alle Ergebnisse Influenza-negativ, könnte das Beobachtungsgebiet Ende der 3. KW / Anfang der 4. KW aufgehoben werden, informiert der NGW