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Kein weiterer Vogelgrippe-Fall im Emsland

Im Landkreis Emsland gab für die im 3-km-Radius um den Ausbruchsbezirk im nördlichen Emsland gelegenen 18 Betriebe keinen Befund auf Vogelgrippe.
 

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Alle im Sperrbezirk liegenden Ställe sind bereits am Samstag, dem 20. Dezember, beprobt worden. Die mittlerweile vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg mitgeteilten Ergebnisse fallen allesamt negativ aus. „Wir haben dies mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Dennoch erinnern wir nochmals eindringlich daran, auch weiterhin aufmerksam zu sein und das Aufstallungsgebot sowie die erforderlichen Biosicherheitsmaß-nahmen einzuhalten“, sagt Landrat Reinhard Winter.

Am 20. Dezember 2014 hatten Probenuntersuchungen im LAVES und im nationalen Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems den Verdachtsfall einer Infektion mit hochpathogenem aviärem Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N8 in einem konventionellen Entenmastbetrieb in Neubörger, Landkreis Emsland, mit rund 10100 Tieren bestätigt.

Der Landkreis Emsland hat mit der Bestätigung am Samstag einen 3-km-Sperrbezirk und ein 10-km-Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Bereits am Samstag war ebenfalls der Tierbestand des Ausbruchsbetriebs tierschutzgerecht getötet worden. Dies gilt auch für die weiteren drei Kleinstbetriebe im 1-km-Radius um den Entenmastbetrieb; hier waren ebenfalls am Samstag insgesamt rund 40 Tiere getötet worden. Im Beobachtungsgebiet von 10-km-Radius befinden sich über 200 Betriebe. Die Betriebe stehen unter verstärkter Beobachtung, um bei eventuellen Auffälligkeiten sofort die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet gilt ein Transportverbot. Angrenzende Landkreise sind hiervon nicht betroffen. (Zur Karte mit den beiden Restriktionszonen und zu den Maßregelungen siehe die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises Emsland im Anhang.)

Seit dem 19. Dezember 2014 um 18.00 Uhr gilt das Stand-Still für lebendes Geflügel in den Landkreisen Cloppenburg, Ammerland und Leer nicht mehr. Nach dem Ausbruch der hochpathogenen Form der Vogelgrippe H5N8 bei einem Putenbestand mit 19 000 Tieren in der Gemeinde Barßel am 16. Dezember 2014 gibt es aktuell im Landkreis Cloppenburg keine weiteren Verdachtsfälle auf Vogelgrippe. In den Betrieben im Sperr- und Beobachtungsgebiet ist der Großteil der klinischen Untersuchungen und Probenentnahmen abgeschlossen. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse sind negativ. Dies gilt auch für die Kontaktbetriebe des Seuchenbestandes.

Die betroffenen Landkreise Cloppenburg, Leer und Ammerland haben Allgemeinverfügungen erlassen, durch die Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet festgelegt wurden. Der Landkreis Cloppenburg hat mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2014 außerdem ein Wiederbelegungsverbotsgebiet für Geflügelbestände verfügt.

Allgemeinverfügung_Emsland