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Niedersachsen: Weitere Maßnahmen wegen Vogelgrippe beschlossen

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nachdem das Standstill für Geflügeltransporte ausgeweitet worden ist.

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Das Standstill wurde auf die umliegenden Landkreise Ammerland und Leer ausgeweitet und ist Dienstag um 18.00 Uhr in Kraft getreten und endet am Freitag, den 19.12.2014 um 18.00 Uhr. Mit der Allgemeinverfügung wurde das Standstill auch für den Landkreis Cloppenburg von Freitag 00.00 Uhr auf 18.00 Uhr verlängert.

Dadurch, dass der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet um den betroffenen Betrieb in Harkebrügge in den Landkreis Ammerland hineinreichen, hat der Landkreis Ammerland jetzt per Allgemeinverfügung ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Anschluss an das Cloppenburger Restriktionsgebiet eingerichtet. In der Anlage finden Sie die Verfügung des Landkreises Ammerland mit der Beschreibung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietes sowie den Maßregelungen. Der Landkreis Leer hat im Anschluss an das Beobachtungsgebiet des Landkreises Cloppenburg ebenfalls ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Der Landkreis Cloppenburg hat am gestern ein Wiederaufstallungsverbot mit einem Radius von max. 25 km um den Ausbruchsbestand in Harkebrügge bekanntmachen, das dann ab heute (19.12.2014) in Kraft tritt. Davon betroffen sind die Gemeinden Barßel und Saterland (bedingt durch das Sperr- und Beobachtungsgebiet), Bösel komplett sowie der überwiegende Teil der Stadt Friesoythe, mit Ausnahme der Ortschaften Neumarkhausen, Augustendorf und Thülsfelde. Das bedeutet, die betroffenen Betriebe dürfen frühestens 30 Tage nach der Ausstallung die Ställe erst wieder belegen. Der Landkreis Cloppenburg begründet diese Maßnahme mit der sehr hohen Geflügeldichte im Landkreis Cloppenburg und einer nach wie vor bestehenden Gefährdungssituation mit HPAI H5N8. Rechtsgrundlage dafür ist die Geflügelpest-Verordnung. Das Wiederaufstallungsverbot bezieht sich auf den Landkreis Cloppenburg und nicht auf die Landkreise Ammerland und Leer (siehe Anhang).

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