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QS: Schnittstelle zur HIT-Datenbank steht

Beim Antibiotikamonitoring sollen künftig Doppelmeldungen entfallen.
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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG-TAM) hat die Meldung von Antibiotikaabgaben in die
HIT-Datenbank angepasst. Künftig können Tierhalter QS mit der Datenweitergabe beauftragen. Damit QS die Daten an die HIT-Datenbank melden kann, muss jeder Tierhalter einmalig eine Erklärung abgeben. Darin wird geregelt, welche Daten aus der QS-Datenbank an die staatliche HIT-Datenbank weitergegeben werden sollen. Die Tierhaltererklärung erfolgt online in der HIT-Datenbank oder schriftlich. Das Vorgehen dazu ist aber in den Bundesländern verschieden, jeder Tierhalter muss sich diesbezüglich bei der Behörde informieren.

Der Tierhalter muss seinem Tierarzt versichern, nicht von der Behandlungsanweisung abzuweichen, sowie bei der Behörde bestätigen, dass er im abgelaufenen Halbjahr nicht davon abgewichen ist. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, zweimal jährlich die Therapiehäufigkeit in HIT zu berechnen.

Schweine- und Rinderhalter müssen ihre Tierbewegungen zunächst in der HIT-Datenbank melden. Künftig wird dafür aber die Pflege der Tierplatzdaten in der QS-Datenbank entfallen, da QS die Tierbewegungen bzw. die Halbjahrestierzahl aus der HIT-Datenbank beziehen will. Die Zu- und Abgänge von Mastgeflügel wird QS an HIT melden. Noch entschieden wird, ob die Verluste ebenfalls an HIT gemeldet werden müssen. Sollte dies nötig sein, kann diese Meldung in die QS-Antibiotikadatenbank aufgenommen werden. Davon unabhängig gilt: Die nach Arzneimittelgesetz geforderten Stichtagsmeldungen zu Beginn und Ende eines Halbjahres müssen alle Tierhalter direkt in der HIT-Datenbank vornehmen.

Seit dem Start der QS-Datenbank 2012 wurden 700 000 Behandlungs­belege erfasst. Mittlerweile geben 1 536 Tierärzte Behandlungsbelege in die Antibiotikadatenbank ein. Von Januar bis November 2014 wurden 38 969 Belege für Geflügel- bzw. 428 086 Belege für Schweine haltende Betriebe bei QS erfasst.QS GmbH