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Auch in Brandenburg muss Geflügel teilweise aufgestallt werden

Brandenburg hat die teilweise Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet
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Auch Brandenburg hat die teilweise Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Wie die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) schreibt, muss Geflügel in einem Radius von einem Kilometer um Zugvögel-Rastplätze und in drei Kilometern um Gebiete mit Großbetrieben oder besonders vielen Geflügelbetrieben in den Ställen gehalten werden, teilte das dortige Verbraucherschutzministerium am 25. November mit. In Brandenburg gebe es 115 größere Geflügelbetriebe. Aufstallpflicht soll in z.B. in Nauen (Havelland), Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) und Lehnin (Potsdam-Mittelmark) gelten.

Zum Beitrag in der Märkischen Allgemeinen